Lexikon · 78 Begriffe · Stand 28.09.2026
Handwerker-Lexikon
Die Begriffe, die auf Rechnungen, in Ausschreibungen, Prüfprotokollen und Arbeitsverträgen vorkommen — in einem Satz definiert, in drei Absätzen erklärt, mit dem Hinweis, was Zunftheld dazu kann. Keine Rechtsberatung.
Rechnung, Steuern & Recht
Von der E-Rechnung bis zur Gewährleistung: die Begriffe, die auf jeder Rechnung und in jedem Vertrag vorkommen.
- AbschlagsrechnungEine Abschlagsrechnung rechnet bereits erbrachte Teile einer Leistung ab, bevor das Werk fertig ist — nach § 632a BGB und § 16 VOB/B mit prüfbarer Aufstellung.
- AufbewahrungsfristDie Aufbewahrungsfrist legt fest, wie lange Geschäftsunterlagen aufzubewahren sind: Buchungsbelege wie Rechnungen acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.
- DATEV-BuchungsstapelEin DATEV-Buchungsstapel ist eine Datei im DATEV-Format (CSV oder EXTF), mit der Rechnungen als fertige Buchungssätze an den Steuerberater übergeben werden.
- E-RechnungEine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931, das maschinell verarbeitet werden kann — ein PDF allein ist keine E-Rechnung.
- EN 16931EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell der elektronischen Rechnung — die gemeinsame Grundlage von XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und Peppol BIS.
- GewährleistungGewährleistung ist die gesetzliche Haftung für Mängel: nach BGB fünf Jahre bei Bauwerken, nach VOB/B vier Jahre, jeweils ab Abnahme.
- GoBDDie GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form — die Regeln der Finanzverwaltung für digitale Belege.
- Gutschrift und StornoEine Rechnung wird nie überschrieben: Ein Storno hebt sie vollständig auf, eine Gutschrift (kaufmännisch: Rechnungskorrektur) mindert sie um einen Teilbetrag — jeweils mit eigener Nummer.
- KleinbetragsrechnungEine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung bis 250 Euro brutto, für die nach § 33 UStDV weniger Pflichtangaben gelten und die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen ist.
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab; seit 2025 gilt die Regelung bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
- Leitweg-IDDie Leitweg-ID ist die Adresse einer öffentlichen Stelle für E-Rechnungen: ein Kennzeichen, das die XRechnung an die richtige Behörde und Abteilung leitet.
- LiquiditätsplanungLiquiditätsplanung ist die Vorschau, wann Geld eingeht und ausgeht — aus offenen Rechnungen, erwarteten Zahlungen und geplanten Ausgaben — damit der Betrieb zahlungsfähig bleibt.
- Lohnanteil nach § 35a EStGDer Lohnanteil nach § 35a EStG ist der Teil einer Handwerkerrechnung für Arbeit, Fahrt und Maschinen, den Privatkunden mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer absetzen können.
- Mahnung und ZahlungserinnerungDie Zahlungserinnerung ist die freundliche erste Stufe nach Fälligkeit, die Mahnung die förmliche Aufforderung mit Frist und Hinweis auf Verzugsfolgen — beide sind rechtlich nicht vorgeschrieben, aber üblich.
- PeppolPeppol ist ein europäisches Netzwerk zum Austausch elektronischer Geschäftsdokumente wie Rechnungen und Bestellungen über zertifizierte Zugangspunkte.
- Pflichtangaben einer Rechnung§ 14 Abs. 4 UStG nennt die Angaben, ohne die eine Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt — von Name und Anschrift beider Seiten bis zum Steuersatz.
- Reverse Charge (§ 13b UStG)Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer — im Handwerk bei Bauleistungen an Unternehmen, die selbst Bauleistungen erbringen.
- SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die endgültige Abrechnung eines Bauvertrags nach Fertigstellung: Gesamtleistung nach Aufmaß, abzüglich aller Abschläge, prüfbar aufgestellt.
- SicherheitseinbehaltDer Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber als Sicherheit für Vertragserfüllung oder Mängelansprüche zurückhält — üblich sind fünf Prozent.
- SkontoSkonto ist ein Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist, etwa 2 Prozent bei Zahlung in 10 Tagen — eine Entgeltminderung, die auch die Umsatzsteuer mindert.
- UnternehmererklärungDie Unternehmererklärung ist die schriftliche Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass Arbeiten an Gebäudehülle oder Heizung den energierechtlichen Anforderungen entsprechen — Pflicht nach § 96 GModG.
- VerzugszinsenVerzugszinsen nach § 288 BGB betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkte gegenüber Unternehmern, zuzüglich 40 Euro Pauschale im B2B-Geschäft.
- XRechnungXRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen: eine XML-Datei nach EN 16931, die von der KoSIT gepflegt wird und für Rechnungen an Behörden Pflicht ist.
- ZahlungsverzugZahlungsverzug tritt nach § 286 BGB ein, wenn der Kunde nach Mahnung nicht zahlt oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung — bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung.
- ZUGFeRD / Factur-XZUGFeRD und Factur-X sind dasselbe hybride E-Rechnungsformat: ein PDF/A-3, das der Mensch lesen kann, mit eingebettetem XML nach EN 16931 für die Maschine.
Bau, VOB & Ausschreibung
Leistungsverzeichnis, GAEB, Aufmaß, Abnahme: das Vokabular von Ausschreibung und Bauvertrag.
- AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist — sie löst Fälligkeit, Gefahrübergang, Beweislastumkehr und den Beginn der Gewährleistung aus.
- AbnahmeprotokollDas Abnahmeprotokoll dokumentiert die Abnahme: Beteiligte, Datum, abgenommene Leistung, festgestellte Mängel mit Frist, Vorbehalte und die Unterschriften beider Seiten.
- AufmaßDas Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen je Position — nach den Regeln der VOB/C — als Grundlage der Abrechnung beim Einheitspreisvertrag.
- BautagebuchDas Bautagebuch ist die tägliche Aufzeichnung des Baugeschehens — Wetter, Personal, Geräte, ausgeführte Arbeiten, Behinderungen — und der wichtigste Beweis bei Streit über Fristen und Nachträge.
- BedarfspositionEine Bedarfsposition (auch Eventualposition) beschreibt eine Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgeführt wird; sie wird mit Einheitspreis angeboten und zählt je nach Kennzeichnung nicht in die Angebotssumme.
- BedenkenanzeigeDie Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers, dass er Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, Stoffe oder Vorleistungen anderer hat — sie befreit ihn von der Mängelhaftung.
- BehinderungsanzeigeDie Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B ist die schriftliche Mitteilung, dass der Auftragnehmer an der ordnungsgemäßen Ausführung gehindert ist — Voraussetzung für Bauzeitverlängerung und Mehrkosten.
- GAEBGAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ und bezeichnet den deutschen Standard, in dem Leistungsverzeichnisse und Angebote zwischen Auftraggeber und Bieter elektronisch ausgetauscht werden.
- GAEB DA XML (X81 bis X89)GAEB DA XML ist das XML-Format des GAEB-Datenaustauschs; die Nummer der Datei (X81, X83, X84, X86, X89) nennt die Phase im Vergabeverfahren, aus der sie stammt.
- Grund- und AlternativpositionGrund- und Alternativpositionen beschreiben zwei Ausführungsvarianten derselben Leistung; der Bieter bietet beide an, in die Angebotssumme geht nur die Grundposition ein.
- Leistungsverzeichnis (LV)Das Leistungsverzeichnis ist die gegliederte Aufstellung aller Teilleistungen eines Bauvorhabens mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit — die Grundlage für Angebot, Auftrag und Abrechnung.
- NachtragEin Nachtrag ist die Vergütungsforderung für geänderte oder zusätzliche Leistungen, die im Vertrag nicht enthalten waren — nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B beziehungsweise § 650b und 650c BGB.
- NebenangebotEin Nebenangebot ist ein vom Bieter vorgeschlagener Änderungsvorschlag zur ausgeschriebenen Leistung — technisch, zeitlich oder kaufmännisch — der nur gewertet wird, wenn der Auftraggeber ihn zulässt.
- Ordnungszahl (OZ)Die Ordnungszahl ist die eindeutige Nummer einer Position im Leistungsverzeichnis, zusammengesetzt aus den Nummern von Los, Titel und Position, zum Beispiel 01.02.0010.
- PauschalpositionEine Pauschalposition wird nicht nach Menge, sondern mit einem Gesamtpreis für die beschriebene Leistung angeboten — die Menge ist 1 oder entfällt.
- PreisspiegelDer Preisspiegel ist die tabellarische Gegenüberstellung aller Angebote einer Ausschreibung je Position und in Summe — das Werkzeug des Auftraggebers zur Angebotswertung.
- StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten sind Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, weil sie sich vorab nicht in Mengen beschreiben lassen — nach § 15 VOB/B nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- VOB/BDie VOB/B ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: vorformulierte Vertragsbedingungen für Bauverträge, die nur gelten, wenn sie vereinbart sind.
- ZuschlagspositionEine Zuschlagsposition ist ein prozentualer Zuschlag auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses, etwa für Nacht- oder Wochenendarbeit; ihr Betrag ergibt sich aus den bezuschlagten Positionen.
Prüfung, Wartung & Technik
Wiederkehrende Prüf- und Dokumentationspflichten in Elektro, SHK, Kälte, Brandschutz und Gebäudetechnik.
- AnlagenhistorieDie Anlagenhistorie ist die lückenlose Aufzeichnung aller Wartungen, Prüfungen, Reparaturen und Messwerte einer Anlage über ihre Lebensdauer — der Nachweis für Betreiber, Versicherer und Behörden.
- DGUV Vorschrift 3Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte durch Elektrofachkräfte wiederkehrend prüfen zu lassen.
- DichtheitsprüfungEine Dichtheitsprüfung weist nach, dass ein Leitungssystem oder eine Anlage kein Medium verliert — bei Kälteanlagen nach F-Gas-Verordnung, bei Gas- und Trinkwasserinstallationen nach den technischen Regeln vor Inbetriebnahme.
- E-CheckDer E-Check ist die vom Elektrohandwerk geschützte Bezeichnung für die normgerechte Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in Wohnungen und Betrieben — mit Prüfprotokoll und Plakette.
- F-Gas-VerordnungDie F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 regelt fluorierte Treibhausgase wie Kältemittel: Dichtheitsprüfungen nach CO₂-Äquivalent, Logbuchpflicht, Zertifizierung und den schrittweisen Ausstieg aus HFKW.
- FeststellanlageEine Feststellanlage hält Brandschutztüren und -tore im Betrieb offen und schließt sie bei Rauch automatisch — nach DIN 14677 monatlich vom Betreiber und jährlich vom Fachbetrieb zu prüfen.
- HeizlastberechnungDie Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 ermittelt raumweise, wie viel Wärmeleistung ein Gebäude am kältesten Tag braucht — die Grundlage für die Auslegung von Wärmeerzeuger, Heizkörpern und Abgleich.
- Hydraulischer AbgleichDer hydraulische Abgleich stellt die Heizungsanlage so ein, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er für die berechnete Heizlast braucht — Voraussetzung für Effizienz und für Förderungen.
- LegionellenprüfungDie Legionellenprüfung ist die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen in Großanlagen: bei vermieteten Wohngebäuden alle drei Jahre, bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden jährlich.
- PrüfprotokollEin Prüfprotokoll dokumentiert eine Prüfung mit Prüfgegenstand, Prüfer, Datum, Messwerten, Ergebnis und nächster Frist — der Nachweis, dass der Betreiber seiner Pflicht nachgekommen ist.
- TrinkwasserverordnungDie Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) regelt die Qualität des Trinkwassers und die Pflichten von Betreibern von Trinkwasser-Installationen — für SHK-Betriebe die Grundlage für Legionellenprüfung, Probenahme und Sanierung.
- WartungsintervallDas Wartungsintervall ist der Abstand zwischen zwei Wartungen einer Anlage — vom Hersteller, einer Norm oder dem Vertrag vorgegeben, etwa jährlich für Heizungen und Wärmepumpen.
- WartungsvertragEin Wartungsvertrag verpflichtet den Fachbetrieb zur regelmäßigen Wartung einer Anlage gegen eine wiederkehrende Vergütung — planbarer Umsatz für den Betrieb, Sicherheit und oft längere Gewährleistung für den Kunden.
- Wiederkehrende Prüfung und PrüffristWiederkehrende Prüfungen sind in Vorschriften oder Normen vorgeschriebene Prüfungen in festen Abständen — die Prüffrist ist der Abstand, der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich.
Software & Schnittstellen
Datenformate und Funktionen, mit denen Handwerkersoftware, Großhandel und Steuerberater zusammenarbeiten.
- Audit-LogEin Audit-Log ist das Protokoll aller Änderungen in einer Software: wer wann welchen Datensatz angelegt, geändert oder gelöscht hat — Voraussetzung für GoBD-Nachvollziehbarkeit und Teamarbeit.
- CSV-ImportDer CSV-Import überträgt Listen aus Tabellen oder anderen Programmen in die Software — Kunden, Anlagen, Artikel — über eine Textdatei mit Spalten, die den Feldern zugeordnet werden.
- DATANORMDATANORM ist das Standardformat des Großhandels für Artikelstammdaten und Preise: Der Händler liefert Artikelnummer, Text, Preis und Rabattgruppe als Datei, die Software liest sie in den Artikelstamm ein.
- Digitale UnterschriftEine digitale Unterschrift auf dem Tablet oder per Link ersetzt die Unterschrift auf Papier bei Nachweisen, Abnahmen und Protokollen — als einfache elektronische Signatur nach eIDAS für formfreie Erklärungen ausreichend.
- IDS-ConnectIDS-Connect ist die Schnittstelle zwischen Handwerkersoftware und dem Online-Shop des Großhandels: Der Betrieb sucht im Händlershop, und der Warenkorb springt mit Preisen und Artikeldaten in die Software zurück.
- LeistungskatalogDer Leistungskatalog ist die Sammlung der eigenen Standardpositionen mit Text, Einheit und Preis, aus der Angebote und Rechnungen per Klick befüllt werden — der Preisspeicher des Betriebs.
- LeistungsnachweisDer Leistungsnachweis dokumentiert einen Einsatz mit Zeiten, Positionen, Material und Fotos und wird vom Kunden unterschrieben — die Grundlage für Rechnung und Streitvermeidung.
- NachkalkulationDie Nachkalkulation vergleicht nach Abschluss eines Auftrags die kalkulierten mit den tatsächlichen Stunden und Kosten — sie zeigt, welche Aufträge Geld verdienen und welche nicht.
- NummernkreisEin Nummernkreis vergibt fortlaufende, eindeutige Nummern für Belege einer Art — Rechnungen, Angebote, Verträge — wie es § 14 UStG für Rechnungen verlangt.
- RapportzettelDer Rapportzettel ist der klassische Tagesbericht des Monteurs: Datum, Kunde, Arbeiten, Stunden je Person, Material, Unterschrift — auf Papier oder digital als Leistungsnachweis.
- Rollen und RechteRollen legen fest, was ein Nutzer in der Software sehen und tun darf — etwa Admin mit allen Rechten, Büro mit Belegen, Techniker mit Einsätzen ohne Preise, Viewer nur lesend.
Betrieb, Personal & Kalkulation
Arbeitszeit, Urlaub, Stundensatz und Planung: die Grundlagen der Betriebsführung im Handwerk.
- Arbeitszeitgesetz (Pausen, Ruhezeit)Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden (bis zehn mit Ausgleich), verlangt 30 Minuten Pause ab sechs und 45 Minuten ab neun Stunden und elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
- DeckungsbeitragDer Deckungsbeitrag ist der Umsatz eines Auftrags abzüglich seiner variablen Kosten (Lohn, Material, Fremdleistungen) — der Betrag, der übrig bleibt, um die Gemeinkosten zu decken und Gewinn zu erzielen.
- Gemeinkosten und ZuschlägeGemeinkosten sind Kosten, die keinem Auftrag direkt zugeordnet werden können — Büro, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkstatt — und über Zuschläge auf Lohn und Material in jeden Preis eingehen.
- Leitstand / PlantafelDer Leitstand (Plantafel, Disposition) ist die Übersicht, welcher Mitarbeiter wann welchen Auftrag erledigt — mit Techniker-Spalten, Terminen und Auslastung über Tage und Wochen.
- StempeluhrDie Stempeluhr erfasst Kommen, Pause und Gehen der Mitarbeiter — heute meist als App oder im Browser — und liefert die Arbeitszeit für Stundenkonto und Zeiterfassungspflicht.
- StundenkontoDas Stundenkonto (Arbeitszeitkonto) saldiert die geleistete gegen die vereinbarte Arbeitszeit je Mitarbeiter — Überstunden als Plus, Minderstunden als Minus — und ist die Basis für Ausgleich, Auszahlung und Monatsabschluss.
- StundensatzDer Stundensatz ist der Preis einer produktiven Arbeitsstunde: Lohn plus Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinn, geteilt durch die tatsächlich verrechenbaren Stunden — nicht durch die bezahlten.
- UrlaubsanspruchDer gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei fünf Tagen; Tarifverträge wie der Bau-Rahmentarifvertrag gewähren mehr.
- ZeiterfassungspflichtArbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen — seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 nach § 3 Abs. 2 ArbSchG, im Baugewerbe zusätzlich nach § 17 MiLoG.