Prüfung, Wartung & Technik

Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag verpflichtet den Fachbetrieb zur regelmäßigen Wartung einer Anlage gegen eine wiederkehrende Vergütung — planbarer Umsatz für den Betrieb, Sicherheit und oft längere Gewährleistung für den Kunden.

Der Vertrag nennt Anlage, Leistungsumfang je Wartung, Intervall, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist; Verbrauchsmaterial und Reparaturen werden meist gesondert berechnet. Nach VOB/B verlängert ein Wartungsvertrag die Gewährleistung für maschinelle und elektrotechnische Anlagen von zwei auf vier Jahre — ein Argument beim Angebot.

Für den Betrieb sind Wartungsverträge die Grundlage der Winterauslastung und der Kundenbindung. Wichtig sind eine Kündigungsfrist-Übersicht, damit kein Vertrag unbemerkt ausläuft, und die Rechnung je Abrechnungsperiode.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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