Wartungsvertrag
Ein Wartungsvertrag verpflichtet den Fachbetrieb zur regelmäßigen Wartung einer Anlage gegen eine wiederkehrende Vergütung — planbarer Umsatz für den Betrieb, Sicherheit und oft längere Gewährleistung für den Kunden.
Der Vertrag nennt Anlage, Leistungsumfang je Wartung, Intervall, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist; Verbrauchsmaterial und Reparaturen werden meist gesondert berechnet. Nach VOB/B verlängert ein Wartungsvertrag die Gewährleistung für maschinelle und elektrotechnische Anlagen von zwei auf vier Jahre — ein Argument beim Angebot.
Für den Betrieb sind Wartungsverträge die Grundlage der Winterauslastung und der Kundenbindung. Wichtig sind eine Kündigungsfrist-Übersicht, damit kein Vertrag unbemerkt ausläuft, und die Rechnung je Abrechnungsperiode.