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F-Gas-Prüfintervall berechnen

Bei HFKW-Kältemitteln entscheidet nicht die Füllmenge über die Prüfpflicht, sondern das CO₂-Äquivalent: Füllmenge mal Treibhauspotenzial; bei HFO zählt die Masse in kg. Kältemittel wählen, Menge eintragen — berechnetes Intervall und nächster Termin stehen sofort da.

GWP 3.922 · Quelle: VO (EU) 2024/573 Anhang VI (massegemittelt aus den Bestandteilen nach Anhang I/II); Wert und Zusammensetzung: UBA-Tabelle 4, Stand 03/2026

Gesamte Kältemittelfüllung des Kreislaufs laut Typenschild oder Anlagendoku.

Anlagen-Merkmale
CO₂-Äquivalent
47,06 t
Prüfintervall (berechnet)
12 Monate
Nächste Prüfung
—

Mit 47,06 t CO₂-Äquivalent liegt die Anlage in der Stufe 5 bis unter 50 t — berechnetes Intervall 12 Monate.

Für den nächsten Prüftermin fehlt das Datum der letzten Dichtheitsprüfung.

Wird bei einer Prüfung eine Undichtigkeit festgestellt und repariert, ist zusätzlich innerhalb eines Monats nachzukontrollieren (Art. 4 Abs. 5 UAbs. 2).

Berechnet nach Verordnung (EU) 2024/573, Art. 5 Abs. 1 und Abs. 6 und Art. 6 Abs. 1(Stand 05.10.2026); ersetzt keine zertifizierte Prüfung.

Warum dieses Werkzeug

  • Rechnet mit CO₂-Äquivalent

    CO₂e in Tonnen = Füllmenge in kg × GWP ÷ 1.000. Für Anhang-I-Gase entscheidet diese Größe über die Prüfpflicht; bei HFO (Anhang II Gruppe 1) zählt stattdessen die Masse in kg, bei Gemischen beides.

  • GWP-Katalog hinterlegt

    24 gebräuchliche Kältemittel von R-32 bis R-508B mit GWP-Wert nach VO (EU) 2024/573 (Anhang I, II und VI) und Quellenangabe. Kein Nachschlagen in den Anhängen.

  • Ausnahmen und HFO berücksichtigt

    Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das Intervall; hermetisch geschlossene Anlagen unter 10 t CO₂e sind befreit; HFO-Kältemittel (Anhang II Gruppe 1) werden nach Kilogramm bewertet, natürliche Kältemittel sind keine F-Gase.

  • Dieselbe Logik wie im Produkt

    Der Rechner nutzt exakt die Engine, die im Kälte-/Klima-Modul von Zunftheld die Fristen im F-Gas-Logbuch für echte Anlagen berechnet.

Häufige Fragen

Wie wird das CO₂-Äquivalent berechnet?

CO₂-Äquivalent in Tonnen = Füllmenge in Kilogramm × GWP des Kältemittels ÷ 1.000. Das GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotenzial) gibt an, wie stark ein Kilogramm des Kältemittels im Vergleich zu einem Kilogramm CO₂ wirkt. Beispiel: 12 kg R-404A mit einem GWP von 3.922 ergeben 47,06 Tonnen CO₂-Äquivalent.

Welche Prüfintervalle gelten?

Für Kältemittel aus Anhang I (HFKW/FKW) zählt das CO₂-Äquivalent: unter 5 Tonnen wird keine Pflicht berechnet, ab 5 bis unter 50 Tonnen alle 12 Monate, ab 50 bis unter 500 Tonnen alle 6 Monate, ab 500 Tonnen alle 3 Monate. Für Kältemittel aus Anhang II Gruppe 1 (ungesättigte HFKW, „HFO“ wie R-1234yf) zählt die Masse: ab 1 kg alle 12 Monate, ab 10 kg alle 6 Monate, ab 100 kg alle 3 Monate. Bei Gemischen aus beiden Gruppen gilt das kürzere Intervall. Grundlage ist Artikel 5 Absatz 1 und 6 der Verordnung (EU) 2024/573 (Stand 05.10.2026).

Was ändert ein Leckage-Erkennungssystem?

Ist ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem vorhanden, verdoppelt sich das Prüfintervall. Aus 12 Monaten werden 24, aus 6 Monaten 12 und aus 3 Monaten 6 Monate. Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent beziehungsweise 100 kg HFO ist ein solches System für ortsfeste Einrichtungen vorgeschrieben (Artikel 6 Absatz 1) — der Rechner weist darauf hin. Das System selbst muss zusätzlich regelmäßig auf Funktion geprüft werden.

Wann wird keine Prüfpflicht berechnet?

In drei Fällen: Erstens, wenn die Anlage unter den Schwellen liegt (weniger als 5 Tonnen CO₂-Äquivalent an Anhang-I-Gasen und weniger als 1 kg HFO). Zweitens, wenn sie hermetisch geschlossen und als solche gekennzeichnet ist und weniger als 10 Tonnen CO₂-Äquivalent beziehungsweise weniger als 2 kg HFO enthält. Drittens bei natürlichen Kältemitteln wie CO₂, Propan oder Ammoniak — sie sind keine fluorierten Treibhausgase. Der Rechner weist den Grund jeweils aus; andere Pflichten (etwa Betriebssicherheit oder Druckgeräte) bleiben davon unberührt.

Was passiert nach einer festgestellten Leckage?

Nach der Reparatur einer Leckage ist die Anlage innerhalb eines Monats nachzukontrollieren, damit belegt ist, dass die Reparatur gehalten hat. Diese Nachkontrolle ersetzt das reguläre Intervall nicht — sie kommt zusätzlich dazu.

Woher stammen die GWP-Werte?

Aus derselben Quelle wie im Kälte-/Klima-Modul von Zunftheld: GWP über 100 Jahre nach der Verordnung (EU) 2024/573 — Anhang I für HFKW (IPCC AR4) und FKW (AR6), Anhang II Gruppe 1 für HFO (AR6); Gemische werden nach Anhang VI aus den Bestandteilen massegemittelt (Werte laut GWP-Tabelle des Umweltbundesamts, Stand März 2026). Zu jedem ausgewählten Kältemittel zeigt der Rechner die Quelle an.

Ersetzt das Ergebnis eine sachkundige Prüfung?

Nein. Der Rechner berechnet Intervall und Termin aus Füllmenge und GWP — das Ergebnis ist eine berechnete Einordnung, keine Rechtsaussage. Die Dichtheitskontrolle selbst darf nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden, und die Angaben zur Anlage müssen stimmen. Rechts- oder Sachkundeberatung ersetzt das Werkzeug nicht.

Passend dazu im Ratgeber

Unverbindliche, berechnete Einordnung auf Basis der eingegebenen Werte. Das Werkzeug ersetzt weder die Dichtheitskontrolle durch zertifiziertes Personal noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/573 in ihrer jeweils geltenden Fassung (Stand der Werte: 05.10.2026).

Dieses Werkzeug ist eine kostenlose, technische Hilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.