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KfW-458-Förderung berechnen
Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei einem Höchstsatz und begrenzt auf förderfähige Kosten je Wohneinheit. Investitionssumme eintragen, zutreffende Haken setzen — Fördersatz, Zuschuss und Eigenanteil stehen sofort da.
Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Einbau und Umfeldmaßnahmen.
Bestimmt die förderfähige Höchstgrenze: aktuell 28.000 €.
- Fördersatz
- 46 %
- Zuschuss
- 12.880 €
- Eigenanteil
- 15.120 €
- Grundförderung+30 %Basis für förderfähige erneuerbare Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse).
- Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Nur selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionsfähigen alten fossilen Heizung; sinkt ab 02/2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab 08/2028.
- Einkommens-Bonusgreift nichtGestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; mit Kind unter 18 steigen die Grenzen um 10.000 €.
Förderfähige Kosten: 28.000 € von 28.000 € — die Höchstgrenze liegt bei 28.000 € für 1 Wohneinheit.
Reihenfolge im Antragsverfahren
- 1Antrag VOR VorhabenbeginnDer KfW-Zuschussantrag muss vor Abschluss eines verbindlichen Liefer-/Leistungsvertrags gestellt werden. Üblich: Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung der Förderzusage.
- 2Bestätigung zum Antrag (BzA)Vom Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experten – wird für die Antragstellung benötigt.
- 3FachunternehmererklärungBestätigung der technischen Mindestanforderungen (z. B. Effizienz der Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich).
- 4Identifikationsnummer & VerwendungsnachweisNach Umsetzung: Rechnung(en), Fachunternehmererklärung und Nachweise für den Verwendungsnachweis einreichen.
- 5Fristen beachtenUmsetzungs- und Nachweisfristen der KfW einhalten; aktuelle Programmbedingungen prüfen.
Warum dieses Werkzeug
Boni einzeln nachvollziehbar
Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 16 %, Einkommens-Bonus gestaffelt 40/30/10 % — jede Zeile zeigt, ob sie greift und warum (Stand: Reform 21.07.2026).
Deckelung sichtbar gemacht
Die Summe der Boni kann rechnerisch über dem Höchstsatz von 80 % liegen. Der Rechner weist aus, wenn gedeckelt wird — statt still zu kürzen.
Förderfähige Kosten je Wohneinheit
28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten 2 bis 6 und je 8.000 € ab der siebten — die Grenze wird automatisch mitgeführt.
Antrags-Checkliste dabei
Antrag vor Vorhabenbeginn, Bestätigung zum Antrag, Fachunternehmererklärung, Verwendungsnachweis — die Reihenfolge, an der Anträge sonst scheitern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundförderung?
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen erneuerbaren Heizung — etwa einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage — beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unabhängig davon, ob es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeits-Bonus?
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionsfähige alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, erhalten zusätzlich 16 Prozentpunkte. Der Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 — der Rechner rechnet mit dem zum Stichtag gültigen Satz.
Was ist der Einkommens-Bonus?
Seit der Reform zum 21.07.2026 ist der Einkommens-Bonus gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 Euro, 30 Prozentpunkte bis 40.000 Euro und 10 Prozentpunkte bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen — jeweils für Selbstnutzende. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 im Haushalt steigen alle Grenzen um 10.000 Euro (Familienzuschlag). Der Nachweis erfolgt im Antragsverfahren über die Einkommensteuerbescheide.
Gibt es den Effizienz-Bonus noch?
Nein. Der frühere Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdreich, Wasser beziehungsweise Abwasser als Wärmequelle wird seit der Reform zum 21.07.2026 nicht mehr gewährt.
Warum bekomme ich nicht die volle Summe aller Boni?
Weil der Fördersatz bei 80 Prozent gedeckelt ist. Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus ergeben rechnerisch bis zu 86 Prozent — ausgezahlt werden höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Rechner weist diese Deckelung ausdrücklich aus.
Was sind förderfähige Kosten?
Die Obergrenze, auf die der Fördersatz angewendet wird. Sie beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, zusätzlich 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten. Kosten oberhalb dieser Grenze bleiben unberücksichtigt und erhöhen den Eigenanteil.
Ist das Ergebnis eine Förderzusage?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis deiner Eingaben. Über Förderfähigkeit, Höhe und Auszahlung entscheidet ausschließlich die KfW im Antragsverfahren. Programmbedingungen, Sätze, Boni und Fristen können sich ändern.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn, also bevor ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird. In der Praxis wird der Vertrag deshalb häufig mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen. Für den Antrag wird zusätzlich eine Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder einem Energie-Effizienz-Experten benötigt.