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Mahnung und Zahlungserinnerung

Eine gute Mahnung ist sachlich, vollständig und nennt eine klare Frist. Wähle die Mahnstufe, trage Rechnungsdaten, offenen Betrag und neue Zahlungsfrist ein — das Werkzeug schreibt den Brief mit passendem Ton und lädt ihn als PDF.

Absender (dein Betrieb)

Empfänger

Rechnung und Mahnstufe

Pflichtfelder (*) ausfüllen, dann herunterladen.

Warum dieses Werkzeug

  • Vier Stufen, vier Tonlagen

    Zahlungserinnerung, erste, zweite und letzte Mahnung — der Text wird mit jeder Stufe bestimmter, ohne unsachlich zu werden.

  • Beträge nur, wie eingetragen

    Mahnkosten und Verzugszinsen erscheinen nur, wenn du sie einträgst. Das Werkzeug erfindet keine Gebühren.

  • Brief statt Formular

    Absender, Empfänger, Betreff, Text, Zahlungsaufforderung mit IBAN — druckfertig auf einer Seite.

  • Ohne Konto, ohne Speicherung

    Eingaben bleiben im Browser, das PDF wird nicht gespeichert.

Häufige Fragen

Wann ist der Kunde in Verzug?

Ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis in der Rechnung. Eine Mahnung setzt den Verzug sofort in Gang. Das ist die Grundregel des BGB; Einzelfälle klärt der Anwalt.

Darf ich Mahnkosten berechnen?

Im Verzug darfst du den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen, dazu gehören angemessene Mahnkosten. Pauschalen sollten nachvollziehbar sein. Trag nur ein, was du begründen kannst.

Wie viele Mahnungen sind nötig?

Rechtlich keine bestimmte Zahl — eine Mahnung reicht, um Verzug auszulösen. Üblich sind Zahlungserinnerung, eine oder zwei Mahnungen und eine letzte Mahnung mit Ankündigung weiterer Schritte.

Wird etwas gespeichert?

Nein. Die Eingaben werden nur für das PDF verarbeitet und danach verworfen.

Passend dazu im Ratgeber

Der Brieftext ist ein sachlicher Vorschlag. Ob und in welcher Höhe Mahnkosten und Verzugszinsen verlangt werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Dieses Werkzeug ist eine kostenlose, technische Hilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.