Mahnung schreiben im Handwerk: Zahlungserinnerung, Fristen, Verzugszinsen
Mahnung schreiben im Handwerk: Wann der Kunde in Verzug ist, Aufbau von Zahlungserinnerung und Mahnstufen, zulässige Verzugszinsen und Pauschalen und ein Mahnwesen, das läuft.
Aktualisiert am 2. September 2026
Unbezahlte Rechnungen sind im Handwerk kein Ausnahmefall, sondern Alltag: Der Kunde vergisst, der Bauträger zahlt grundsätzlich spät, der Privatkunde wartet auf sein Geld von der Versicherung. Wer zu lange wartet, finanziert seinen Kunden den Auftrag vor. Wer zu hart mahnt, verliert ihn. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Kunde rechtlich in Verzug ist, wie Zahlungserinnerung und Mahnstufen aufgebaut sind, welche Verzugszinsen und Pauschalen zulässig sind und wie ein Mahnwesen aussieht, das Geld bringt, ohne die Kundenbeziehung zu beschädigen.
Wann ist der Kunde in Verzug?
Verzug ist der rechtliche Zustand, ab dem du Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen kannst. Nach § 286 BGB gerät der Schuldner in Verzug, wenn er nach Fälligkeit gemahnt wird. Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn im Vertrag oder auf der Rechnung ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist, zum Beispiel „zahlbar bis 15.10.2026“. Dann tritt Verzug automatisch mit Ablauf dieses Datums ein.
Zusätzlich gilt die 30-Tage-Regel aus § 286 Abs. 3 BGB: Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist. Ein Satz wie „Diese Rechnung ist sofort fällig. Bei Zahlung später als 30 Tage nach Zugang geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug“ gehört deshalb auf jede Rechnung an Privatkunden.
- Kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin: Verzug automatisch nach Ablauf
- Ohne Termin: Verzug durch Mahnung nach Fälligkeit
- 30-Tage-Regel: Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang
- Verbraucher: 30-Tage-Regel nur mit Hinweis auf der Rechnung
- Voraussetzung immer: die Rechnung ist ordnungsgemäß und die Leistung abgenommen
Die Mahnstufen: Zahlungserinnerung, erste und zweite Mahnung
Rechtlich reicht eine Mahnung. Betriebswirtschaftlich hat sich ein dreistufiges Vorgehen bewährt, weil es die meisten Fälle im Guten löst. Die Zahlungserinnerung kommt wenige Tage nach Ablauf des Zahlungsziels, freundlich im Ton, mit der Vermutung, die Rechnung sei übersehen worden, und mit allen Angaben zur Rechnung und zur Bankverbindung. Sie ist rechtlich bereits eine Mahnung, wenn sie eindeutig zur Zahlung auffordert.
Die erste Mahnung folgt etwa zehn bis vierzehn Tage später, benennt den Verzug, setzt eine konkrete Zahlungsfrist und kündigt Verzugszinsen und Mahnkosten an. Die zweite und letzte Mahnung setzt eine letzte Frist und kündigt das gerichtliche Mahnverfahren oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen an. Wichtig ist, dass jede Stufe tatsächlich das tut, was sie ankündigt, sonst verliert das Mahnwesen seine Wirkung.
Bei gewerblichen Kunden mit Zahlungsverzögerung als Geschäftsmodell darf die Zahlungserinnerung entfallen. Bei Stammkunden mit gutem Zahlungsverhalten ist ein Anruf vor der ersten Mahnung oft wirksamer als ein Brief.
- Zahlungserinnerung: 3 bis 7 Tage nach Fälligkeit, freundlich, alle Rechnungsdaten
- 1. Mahnung: Verzug benennen, Frist setzen, Zinsen und Kosten ankündigen
- 2. Mahnung: letzte Frist, gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso ankündigen
- Jede Stufe mit Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit und Bankverbindung
- Angekündigte Konsequenzen auch umsetzen
Verzugszinsen und Mahnpauschale berechnen
Ab Verzug darfst du Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucher neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli festgelegt und veröffentlicht. Die Zinsen werden taggenau vom Verzugsbeginn bis zum Zahlungseingang berechnet.
Gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern, steht dir außerdem eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB zu, unabhängig vom Betrag und ohne Nachweis eines Schadens. Sie wird auf weitergehende Kosten wie Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet. Mahngebühren darüber hinaus dürfen nur den tatsächlichen Schaden abbilden, also Porto und Materialkosten, nicht die eigene Arbeitszeit für das Mahnschreiben.
Ein Rechenbeispiel: Eine Rechnung über 4.800 Euro an einen Bauträger ist seit 45 Tagen in Verzug, der Basiszinssatz liege bei 2,27 Prozent. Der Verzugszins beträgt 11,27 Prozent jährlich, für 45 Tage also 4.800 × 0,1127 × 45 ÷ 365 = 66,70 Euro, plus 40 Euro Pauschale. Der genaue Basiszinssatz ist zum Zeitpunkt der Mahnung bei der Bundesbank nachzusehen.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Bleibt die zweite Mahnung ohne Wirkung, ist das gerichtliche Mahnverfahren der nächste Schritt. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird online über das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes gestellt, ohne Anwalt und ohne Begründung. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich, sondern stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem der Gerichtsvollzieher vollstrecken kann.
Widerspricht der Schuldner, geht die Sache ins streitige Verfahren vor dem zuständigen Gericht. Spätestens hier lohnt sich anwaltliche Hilfe, und spätestens hier zeigt sich, ob die Unterlagen stimmen: Auftrag, unterschriebener Leistungsnachweis oder Abnahmeprotokoll, Rechnung mit Zugangsnachweis, Mahnungen mit Datum. Wer diese Kette lückenlos vorlegen kann, gewinnt in der Regel. Wer sie aus E-Mails, Zetteln und Erinnerungen rekonstruieren muss, verliert Zeit und oft Geld.
Mahnwesen im Betrieb organisieren
Das eigentliche Problem im Handwerk ist nicht die Mahnung, sondern das Vergessen. Rechnungen werden geschrieben, aber niemand prüft systematisch, welche offen sind. Ein Mahnwesen braucht deshalb drei Dinge: eine Liste aller offenen Rechnungen mit Fälligkeit, einen festen Wochentag für den Mahnlauf und fertige Vorlagen je Mahnstufe, in die nur noch Rechnungsdaten und Fristen eingesetzt werden.
In Zunftheld ist das Mahnwesen Teil des Rechnungsmoduls: Die Rechnungsübersicht zeigt überfällige Rechnungen mit Tagen seit Fälligkeit, der Mahnlauf schlägt je Rechnung die nächste Mahnstufe vor, erzeugt die Mahnung als PDF mit Frist und Mahngebühr und dokumentiert Datum und Stufe an der Rechnung. Verzugszinsen rechnest du nach § 288 BGB aus und setzt sie als Betrag in die Mahnung. Die Liquiditätsvorschau zeigt, welche Zahlungen wann zu erwarten sind, damit du nicht am Monatsende feststellst, dass 30.000 Euro in offenen Rechnungen stecken.
- Wöchentlicher Mahnlauf an einem festen Tag
- Offene-Posten-Liste mit Fälligkeit und Mahnstufe je Rechnung
- Vorlagen je Stufe mit Zinsen und Pauschale
- Dokumentation von Datum, Stufe und Versandweg an der Rechnung
- Bei Stammkunden: Anruf vor der Mahnung
Praxisbeispiel
Beispiel: Elektrobetrieb mit 38 offenen Rechnungen
Ein Elektrobetrieb stellt beim Jahresabschluss fest, dass 38 Rechnungen mit zusammen 61.000 Euro offen sind, einige seit über 90 Tagen, und dass niemand gemahnt hat, weil der Inhaber es abends erledigen wollte. Er führt einen Mahnlauf am Montagvormittag ein. In der ersten Woche gehen 22 Zahlungserinnerungen und 9 erste Mahnungen raus, 7 Rechnungen werden telefonisch mit Stammkunden geklärt, zwei davon waren nie angekommen.
Nach drei Wochen sind 41.000 Euro eingegangen. Fünf Rechnungen an einen Bauträger gehen nach der zweiten Mahnung ins gerichtliche Mahnverfahren, mit Verzugszinsen von neun Punkten über Basiszins und je 40 Euro Pauschale, die der Inhaber ausrechnet und in die Mahnung setzt. Weil zu jeder Rechnung der unterschriebene Leistungsnachweis und die dokumentierten Mahnungen vorliegen, widerspricht der Bauträger nicht, und der Vollstreckungsbescheid ergeht. Seitdem liegt der Bestand an überfälligen Rechnungen dauerhaft unter 10.000 Euro, und der Montag-Mahnlauf dauert 20 Minuten.
Kostenlose Werkzeuge dazu
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich zum Gericht gehe?
Rechtlich reicht eine Mahnung, bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungstermin oder nach der 30-Tage-Regel gar keine. Die verbreitete Annahme, es seien drei Mahnungen nötig, ist ein Mythos. In der Praxis hat sich das dreistufige Vorgehen aus Zahlungserinnerung, erster und zweiter Mahnung bewährt, weil es die meisten Fälle ohne Gericht löst.
Wie hoch dürfen Verzugszinsen sein?
Nach § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt. Höhere Zinsen sind nur zulässig, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird oder vertraglich vereinbart ist.
Darf ich Mahngebühren berechnen?
Gegenüber Unternehmern steht dir eine Pauschale von 40 Euro ab Verzug zu, ohne Nachweis. Darüber hinaus und gegenüber Verbrauchern darfst du nur den tatsächlichen Schaden berechnen, also Porto und Materialkosten, nicht deine eigene Arbeitszeit. Pauschale Mahngebühren von 5 oder 10 Euro sind gegenüber Verbrauchern angreifbar.
Ab wann ist ein Privatkunde in Verzug?
Mit Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins, durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist. Ohne den Hinweis greift die 30-Tage-Regel bei Verbrauchern nicht, dann ist eine Mahnung nötig.
Was brauche ich für das gerichtliche Mahnverfahren?
Den Antrag beim zentralen Mahngericht mit Forderungsbetrag, Rechnungsnummer und Schuldneradresse, ohne Begründung und ohne Anwalt. Für den Fall eines Widerspruchs brauchst du die vollständige Kette: Auftrag oder Angebot, unterschriebener Leistungsnachweis oder Abnahmeprotokoll, Rechnung mit Zugangsnachweis und die Mahnungen mit Datum.
Verwandte Artikel
- Gewährleistung im Handwerk: Fristen nach BGB und VOB/B, Abnahme, MängelGewährleistung im Handwerk: Fristen nach BGB und VOB/B, warum die Abnahme entscheidet, der Unterschied zu Garantie und Kulanz und wie du Mängelrügen sauber abwickelst.
- Abnahmeprotokoll: Vorlage, Pflichtinhalte und rechtliche WirkungAbnahmeprotokoll für Handwerksleistungen: Pflichtinhalte der Vorlage, Wirkung der Abnahme nach § 640 BGB, Umgang mit Restmängeln und die Abnahme digital mit Unterschrift.
- E-Rechnung im Handwerk: Fristen, Formate und was jetzt zu tun istE-Rechnung im Handwerk: Seit 2025 gilt die Empfangspflicht, ab 2027/2028 die Ausstellungspflicht. Formate, Fristen und deine nächsten Schritte erklärt.