Bau, VOB & Ausschreibung

VOB/B

Die VOB/B ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: vorformulierte Vertragsbedingungen für Bauverträge, die nur gelten, wenn sie vereinbart sind.

Teil A regelt die Vergabe durch öffentliche Auftraggeber, Teil B den Bauvertrag selbst (Abschläge, Abnahme, Gewährleistung, Nachträge, Kündigung), Teil C die technischen Vertragsbedingungen (ATV) je Gewerk. Öffentliche Auftraggeber müssen die VOB/B vereinbaren; private Bauherren können es, müssen aber nicht. Ohne Vereinbarung gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

Für den Betrieb wichtig sind die kürzeren Gewährleistungsfristen (vier statt fünf Jahre), die Pflicht zur Bedenken- und Behinderungsanzeige, die Regeln zu Nachträgen (§ 2) und zur Abrechnung nach Aufmaß (§ 14). Gegenüber Verbrauchern gelten einzelne Klauseln der VOB/B als unwirksam, wenn sie den Verbraucher benachteiligen.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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