Bau, VOB & Ausschreibung

Aufmaß

Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen je Position — nach den Regeln der VOB/C — als Grundlage der Abrechnung beim Einheitspreisvertrag.

Nach § 14 VOB/B sind die Leistungen prüfbar abzurechnen, die Mengen durch Aufmaß nachzuweisen; gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber ist der Regelfall. Die Abrechnungsregeln der ATV (VOB/C) legen fest, was abgezogen wird — etwa Öffnungen über 2,5 Quadratmetern bei Malerarbeiten — und wie gemessen wird.

Ein Aufmaßblatt enthält je Zeile Position, Raum oder Bauteil, Rechenansatz (Länge mal Breite, Abzüge) und Ergebnis. Es wird vom Auftraggeber gegengezeichnet und ist Anlage der Abschlags- oder Schlussrechnung.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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