Aufmaß
Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen je Position — nach den Regeln der VOB/C — als Grundlage der Abrechnung beim Einheitspreisvertrag.
Nach § 14 VOB/B sind die Leistungen prüfbar abzurechnen, die Mengen durch Aufmaß nachzuweisen; gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber ist der Regelfall. Die Abrechnungsregeln der ATV (VOB/C) legen fest, was abgezogen wird — etwa Öffnungen über 2,5 Quadratmetern bei Malerarbeiten — und wie gemessen wird.
Ein Aufmaßblatt enthält je Zeile Position, Raum oder Bauteil, Rechenansatz (Länge mal Breite, Abzüge) und Ergebnis. Es wird vom Auftraggeber gegengezeichnet und ist Anlage der Abschlags- oder Schlussrechnung.