Ordnungszahl (OZ)
Die Ordnungszahl ist die eindeutige Nummer einer Position im Leistungsverzeichnis, zusammengesetzt aus den Nummern von Los, Titel und Position, zum Beispiel 01.02.0010.
Die Gliederung legt der Ausschreibende fest: wie viele Hierarchiestufen es gibt und wie viele Stellen jede Stufe hat (in GAEB die BoQBkdn-Definition, höchstens 14 Stellen insgesamt). Positionen werden meist in Zehnerschritten nummeriert, damit Nachträge dazwischenpassen; ein Index wie „a“ kennzeichnet Nachtragspositionen zu einer bestehenden Position.
Die OZ bleibt über alle Phasen gleich: Angebot, Auftrag, Aufmaß, Abschlags- und Schlussrechnung beziehen sich auf dieselbe Nummer. Wer im Aufmaß oder in der Rechnung andere Nummern verwendet, macht die Prüfung durch den Auftraggeber unmöglich.