Bau, VOB & Ausschreibung

Ordnungszahl (OZ)

Die Ordnungszahl ist die eindeutige Nummer einer Position im Leistungsverzeichnis, zusammengesetzt aus den Nummern von Los, Titel und Position, zum Beispiel 01.02.0010.

Die Gliederung legt der Ausschreibende fest: wie viele Hierarchiestufen es gibt und wie viele Stellen jede Stufe hat (in GAEB die BoQBkdn-Definition, höchstens 14 Stellen insgesamt). Positionen werden meist in Zehnerschritten nummeriert, damit Nachträge dazwischenpassen; ein Index wie „a“ kennzeichnet Nachtragspositionen zu einer bestehenden Position.

Die OZ bleibt über alle Phasen gleich: Angebot, Auftrag, Aufmaß, Abschlags- und Schlussrechnung beziehen sich auf dieselbe Nummer. Wer im Aufmaß oder in der Rechnung andere Nummern verwendet, macht die Prüfung durch den Auftraggeber unmöglich.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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