GAEB
GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ und bezeichnet den deutschen Standard, in dem Leistungsverzeichnisse und Angebote zwischen Auftraggeber und Bieter elektronisch ausgetauscht werden.
Der Ausschuss existiert seit 1966 und legt die Regeln des Datenaustauschs fest. Die aktuelle Fassung ist GAEB DA XML in den Versionen 3.1 bis 3.3; die Altformate GAEB 90 (.d83) und GAEB 2000 (.p83) kommen nur noch in alten Programmen vor. Öffentliche Auftraggeber und viele Generalunternehmer verlangen GAEB, weil sie damit die Angebote maschinell vergleichen können.
Für den Handwerksbetrieb sind zwei Phasen entscheidend: Die Angebotsaufforderung X83 enthält das LV ohne Preise, die Angebotsabgabe X84 dieselbe Struktur mit den Einheitspreisen des Bieters. Struktur, Ordnungszahlen und Mengen dürfen in der X84 nicht verändert werden.