Bau, VOB & Ausschreibung

Leistungsverzeichnis (LV)

Das Leistungsverzeichnis ist die gegliederte Aufstellung aller Teilleistungen eines Bauvorhabens mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit — die Grundlage für Angebot, Auftrag und Abrechnung.

Ein LV ist in Lose, Titel und Positionen gegliedert. Jede Position beschreibt eine abgrenzbare Teilleistung so genau, dass alle Bieter dasselbe kalkulieren; der Bieter ergänzt Einheits- und Gesamtpreis. Standardleistungstexte wie STLB-Bau sorgen für einheitliche Beschreibungen, die ATV der VOB/C legen fest, was in einer Position enthalten ist.

Beim Einheitspreisvertrag wird nach tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet, das LV bleibt als Preisgerüst. Beim Pauschalvertrag ist das LV Kalkulationsgrundlage, abgerechnet wird der Pauschalpreis. Digital wird das LV als GAEB-Datei ausgetauscht.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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