GAEB im Handwerk: X83 einlesen, Angebot kalkulieren, X84 abgeben

GAEB für kleine Betriebe: X81 bis X86 erklärt, Angebotsaufforderung (X83) einlesen, Bedarfs-, Alternativ- und Pauschalpositionen richtig anbieten, Angebotsabgabe (X84) fehlerfrei zurückgeben.

Aktualisiert am 28. September 2026

Wer für eine Kommune, eine Wohnungsgesellschaft oder einen Generalunternehmer arbeiten will, bekommt die Ausschreibung nicht als PDF, sondern als GAEB-Datei. Für Betriebe ohne Kalkulationsprogramm war das lange eine Hürde: Die Datei ließ sich nicht öffnen, das Angebot musste in ein Formular abgetippt werden, und die Rückgabe im geforderten Format scheiterte. Dieser Ratgeber erklärt, was GAEB ist, welche Dateien in welcher Phase ausgetauscht werden, welche Positionsarten es gibt und wie ein kleiner Betrieb ein Leistungsverzeichnis einliest, kalkuliert und als Angebot zurückgibt — ohne Abtippen und ohne Fehler bei Ordnungszahlen und Summen.

Was GAEB ist und warum Auftraggeber darauf bestehen

GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“, ein Gremium aus Bauverwaltungen, Verbänden und Softwareherstellern, das seit 1966 Standards für den elektronischen Datenaustausch am Bau festlegt. Der wichtigste Standard ist der GAEB-Datenaustausch: ein Format, in dem Leistungsverzeichnisse zwischen Planer, Auftraggeber und Bieter ausgetauscht werden. Die aktuelle Fassung heißt GAEB DA XML und liegt in den Versionen 3.1, 3.2 und 3.3 vor; die Vorgänger GAEB 90 und GAEB 2000 sind textbasierte Formate, die noch in alten Programmen vorkommen.

Der Grund für den Standard ist einfach: Ein Auftraggeber schreibt ein Bauvorhaben mit hunderten Positionen aus und bekommt zehn Angebote. Mit GAEB kann er die Angebote maschinell nebeneinanderlegen, den sogenannten Preisspiegel bilden und Rechenfehler ausschließen, weil Mengen und Ordnungszahlen bei allen Bietern identisch sind. Öffentliche Auftraggeber sind über die Vergabeplattformen praktisch immer auf GAEB festgelegt; Generalunternehmer und größere Wohnungsunternehmen verlangen es zunehmend auch von kleinen Nachunternehmern.

  • GAEB DA XML 3.1 bis 3.3 ist der heutige Standard, Dateiendung .x83 oder .xml
  • GAEB 90 (.d83) und GAEB 2000 (.p83) sind Altformate — im Zweifel die XML-Fassung anfordern
  • Preisspiegel und Vergabeplattformen setzen identische Ordnungszahlen und Mengen voraus
  • Ohne GAEB-Rückgabe wird ein Angebot bei vielen Vergaben nicht gewertet

Die Datenaustauschphasen: X81 bis X86

Jede GAEB-Datei trägt eine Phasennummer, die sagt, in welchem Schritt des Vergabeverfahrens sie entstanden ist. X81 ist die Leistungsbeschreibung des Planers, X82 der Kostenanschlag mit geschätzten Preisen. Für den Handwerksbetrieb zählen zwei Phasen: X83, die Angebotsaufforderung ohne Preise, die der Auftraggeber verschickt, und X84, die Angebotsabgabe, in der der Bieter dieselbe Struktur mit seinen Einheitspreisen zurückgibt. Nach der Vergabe folgt X86, die Auftragserteilung mit den beauftragten Preisen und Mengen; X89 ist die Rechnung.

Entscheidend ist, dass die X84 kein neues Dokument ist, sondern die X83 mit Preisen. Der Bieter darf Struktur, Ordnungszahlen, Mengen und Texte nicht verändern; er ergänzt je Position den Einheitspreis und den Gesamtbetrag und liefert die Summen je Titel und für das ganze Leistungsverzeichnis. Zusätzlich gibt er seine Adresse als Bieter an und beantwortet die im Langtext geforderten Bieterangaben, etwa das angebotene Fabrikat. Die X84 ist bewusst schlank: Langtexte und Bereichsbezeichnungen entfallen, weil der Auftraggeber sie schon hat.

  • X83: Angebotsaufforderung ohne Preise — das, was Sie bekommen
  • X84: Angebotsabgabe mit Einheitspreisen, Gesamtbeträgen und Summen — das, was Sie zurückgeben
  • X86: Auftragserteilung, X89: Rechnung nach GAEB
  • Struktur, Ordnungszahlen und Mengen bleiben in der X84 unverändert

Positionsarten, die Sie kennen müssen

Ein Leistungsverzeichnis besteht nicht nur aus Normalpositionen. Eine Bedarfsposition beschreibt eine Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgeführt wird; sie wird mit Einheitspreis angeboten, zählt aber je nach Kennzeichnung nicht in die Angebotssumme („Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag“). Grund- und Alternativpositionen gehören zusammen: Der Bieter muss beide anbieten, in die Summe geht nur die Grundausführung ein, bei der Alternative steht statt des Gesamtbetrags der Vermerk „Nur Einheitspreis“. Der Auftraggeber entscheidet vor der Vergabe, welche Ausführung er beauftragt.

Pauschalpositionen haben die Menge 1 und einen Pauschalpreis; bei einer Position mit „Freier Menge“ trägt der Bieter die Menge selbst ein, etwa bei Stahlmengen nach Wahl des Bieters. Zuschlagspositionen sind prozentuale Zuschläge auf vorangehende Positionen, zum Beispiel für Nachtarbeit; ihr Betrag ergibt sich aus den bezuschlagten Positionen. Stundenlohnarbeiten stehen als eigene Positionen mit Stundensatz im Leistungsverzeichnis und sind der Teil, der später als Lohnanteil nach § 35a EStG interessant sein kann.

  • Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag: Einheitspreis angeben, zählt nicht in die Summe
  • Grundposition zählt, Alternativposition nur mit Einheitspreis
  • Pauschal: Menge 1; Freie Menge: Bieter trägt die Menge ein
  • Zuschlagsposition: Prozentsatz auf bezuschlagte Positionen, Betrag wird berechnet

Kalkulation und Rundung: so stimmen die Summen

Die GAEB-Regeln legen fest, wie gerechnet wird: Der Gesamtbetrag einer Position ist das kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundete Produkt aus Menge und Einheitspreis. Die Titelsumme ist die Summe der gerundeten Gesamtbeträge aller Positionen mit ausgewiesenem Gesamtbetrag, die Summe des Leistungsverzeichnisses die Summe der Titel. Ein Nachlass in Prozent wird vom gerundeten Gesamtbetrag abgezogen und das Ergebnis erneut gerundet. Wer die Beträge in einer Tabellenkalkulation mit ungerundeten Zwischenwerten aufsummiert, landet um Cent neben dem Ergebnis der Vergabestelle — bei knappen Angeboten ein vermeidbarer Grund für Rückfragen.

Für die eigene Kalkulation heißt das: Der Einheitspreis ist die einzige Stellschraube. Er enthält Lohn, Material, Gerät, Gemeinkosten und Gewinn. Für kleine Betriebe hat sich bewährt, den Stundensatz einmal sauber zu berechnen und die Materialpreise aus den Großhandelsdaten zu nehmen, statt jede Position aus dem Bauch zu schätzen. Bei Positionen, die Sie nicht selbst ausführen, gehört der Nachunternehmerpreis mit Zuschlag hinein. Wo der Auftraggeber Bieterangaben verlangt, etwa das Fabrikat, gehört die Antwort in die Abgabe oder in ein Begleitschreiben — ein leeres Feld gilt bei manchen Vergabestellen als unvollständiges Angebot.

  • Gesamtbetrag = Menge × Einheitspreis, kaufmännisch auf 2 Stellen gerundet
  • Titelsumme = Summe der gerundeten Gesamtbeträge, nicht der ungerundeten Produkte
  • Nachlass wird auf den gerundeten Betrag angewendet und erneut gerundet
  • Bieterangaben beantworten, sonst droht der Ausschluss wegen unvollständigem Angebot

Ablauf für einen kleinen Betrieb ohne Kalkulationsprogramm

Der einfachste Weg ist eine Handwerkersoftware, die GAEB DA XML liest und schreibt. Sie öffnen die X83, und jede Position steht mit Ordnungszahl, Menge, Einheit, Kurz- und Langtext als Angebotszeile bereit; Bereiche werden zu Überschriften, Hinweistexte bleiben sichtbar. Sie tragen die Einheitspreise ein, das Programm rechnet Gesamtbeträge und Summen nach den GAEB-Regeln und markiert Positionen ohne Gesamtbetrag. Am Ende erzeugen Sie die X84, laden sie auf die Vergabeplattform hoch oder senden sie dem Auftraggeber, und drucken das Angebot zusätzlich als PDF für die Unterlagen.

Was Sie vermeiden sollten: Positionen löschen oder umsortieren, Mengen ändern, weil Sie sie für falsch halten, oder eigene Zusatzpositionen in die X84 schreiben. Bedenken gegen Mengen oder Ausführung gehören in ein Begleitschreiben oder ein Nebenangebot, nicht in die Datei. Und prüfen Sie vor der Abgabe, ob jede Position einen Preis hat: Eine einzige Position ohne Einheitspreis kann zum Ausschluss führen, weil das Angebot dann nicht wertbar ist.

  • X83 einlesen, Preise eintragen, X84 erzeugen, hochladen — plus PDF für die Akte
  • Nie Struktur, Mengen oder Texte in der Datei ändern
  • Vor der Abgabe: jede Position mit Preis, Bieterangaben beantwortet, Adresse vollständig
  • Zweifel an Mengen oder Ausführung ins Begleitschreiben, nicht in die Datei

Praxisbeispiel

Beispiel: Elektroinstallation für eine Kita

Eine Stadtverwaltung schreibt die Elektroinstallation für den Umbau einer Kita aus und stellt die Angebotsaufforderung als GAEB X83 auf die Vergabeplattform. Das Leistungsverzeichnis hat zwei Titel, 64 Positionen, darunter zwei Bedarfspositionen ohne Gesamtbetrag für zusätzliche Leerrohre, eine Grund- und eine Alternativposition für Steckdosen mit und ohne USB, eine Pauschalposition Baustelleneinrichtung und eine Position Stundenlohnarbeiten mit freier Menge. Ein Elektrobetrieb mit vier Mitarbeitern liest die Datei ein; alle Positionen stehen mit Ordnungszahl und Menge im Angebot.

Der Meister kalkuliert die Einheitspreise: Leitungen aus Stundensatz plus Materialpreis des Großhandels, die Alternativposition mit dem teureren Fabrikat, die Stundenlohnarbeiten mit 55 Euro und einer selbst angesetzten Menge von 40 Stunden. Die Software rechnet die Gesamtbeträge, lässt die Bedarfs- und die Alternativposition aus der Summe heraus und weist die Titelsummen aus. Beim Erzeugen der X84 meldet sie zwei Positionen ohne Preis, die der Meister übersehen hatte, und eine offene Bieterangabe zum Fabrikat der Leitungen, die er im Begleitschreiben beantwortet. Die X84 geht mit der Bieteradresse auf die Plattform, das PDF in die Akte — ohne eine einzige Ordnungszahl abzutippen.

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Häufige Fragen

Wie öffne ich eine GAEB-Datei?

Eine .x83-Datei ist XML und lässt sich mit jedem Texteditor anzeigen, aber nicht sinnvoll bearbeiten. Zum Anbieten brauchen Sie ein Programm, das GAEB DA XML liest: eine AVA-Software, ein Kalkulationsprogramm oder eine Handwerkersoftware mit GAEB-Schnittstelle. Dort wird die Datei zum Angebot mit allen Positionen.

Was ist der Unterschied zwischen X83 und X84?

X83 ist die Angebotsaufforderung des Auftraggebers ohne Preise. X84 ist Ihre Angebotsabgabe: dieselbe Struktur mit Ihren Einheitspreisen, Gesamtbeträgen und Summen sowie Ihrer Adresse als Bieter. Struktur, Ordnungszahlen und Mengen bleiben unverändert.

Ich habe eine .d83-Datei bekommen — was nun?

Das ist GAEB 90, ein textbasiertes Altformat aus den Neunzigerjahren. Bitten Sie den Auftraggeber um die Ausgabe als GAEB DA XML (.x83); jedes aktuelle AVA-Programm kann das. Die meisten Vergabeplattformen stellen ohnehin beide Fassungen bereit.

Zählt eine Bedarfsposition in die Angebotssumme?

Nur, wenn sie als „Bedarfsposition mit Gesamtbetrag“ gekennzeichnet ist. Bei „ohne Gesamtbetrag“ geben Sie den Einheitspreis an, in der Summe steht die Position nicht. Alternativpositionen zählen ebenfalls nicht — nur die Grundposition.

Darf ich Mengen im Leistungsverzeichnis korrigieren?

Nein. Die Mengen gibt der Auftraggeber vor; die X84 muss sie unverändert zurückgeben. Halten Sie eine Menge für falsch, schreiben Sie es ins Begleitschreiben oder stellen eine Bieterfrage vor Ablauf der Frist. Abgerechnet wird nach VOB/B ohnehin nach dem tatsächlichen Aufmaß.

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