Prüfung, Wartung & Technik

Dichtheitsprüfung

Eine Dichtheitsprüfung weist nach, dass ein Leitungssystem oder eine Anlage kein Medium verliert — bei Kälteanlagen nach F-Gas-Verordnung, bei Gas- und Trinkwasserinstallationen nach den technischen Regeln vor Inbetriebnahme.

Kälteanlagen werden direkt (Lecksuchgerät, Schaum) oder indirekt (Druck, Temperatur, Füllstand) geprüft; Ergebnis und Methode kommen ins Logbuch. Gasinstallationen werden nach TRGI mit Belastungs- und Dichtheitsprüfung abgenommen, Trinkwasserinstallationen nach ZVSHK-Merkblatt mit Luft oder Wasser; das Protokoll ist Voraussetzung der Inbetriebnahme.

Bei Abwasser- und Heizungsleitungen gelten eigene Regeln (DIN 1986, VOB/C). Gemeinsam ist allen: Prüfdruck, Prüfdauer, Temperatur und Ergebnis müssen protokolliert und unterschrieben werden. Ohne Protokoll gilt die Prüfung als nicht erfolgt — bei Gasanlagen ein Haftungsrisiko für den Betrieb.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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