Prüfung, Wartung & Technik

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) regelt die Qualität des Trinkwassers und die Pflichten von Betreibern von Trinkwasser-Installationen — für SHK-Betriebe die Grundlage für Legionellenprüfung, Probenahme und Sanierung.

Die Neufassung gilt seit 24. Juni 2023. Sie verpflichtet Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung — Speicher über 400 Liter oder Leitungsinhalt über drei Liter zwischen Erwärmer und Entnahmestelle — zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung, verbietet den Einbau von Bleileitungen und verlangt bis 2026 deren Austausch. Probenahmen dürfen nur akkreditierte Stellen durchführen.

Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 KBE je 100 Milliliter; wird er überschritten, sind Ursachenklärung, Gefährdungsanalyse und Maßnahmen Pflicht. Für den SHK-Betrieb ergeben sich Aufträge für Probenahmestellen, Spülungen, thermische Desinfektion und Installationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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