Wiederkehrende Prüfung und Prüffrist
Wiederkehrende Prüfungen sind in Vorschriften oder Normen vorgeschriebene Prüfungen in festen Abständen — die Prüffrist ist der Abstand, der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich.
Beispiele: DGUV V3 für elektrische Betriebsmittel, Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge und Druckgeräte, F-Gas-Verordnung für Kälteanlagen, Trinkwasserverordnung für Legionellen, DIN 14677 für Feststellanlagen, DIN EN 1176 für Spielplätze. Der Betreiber muss die Prüfung veranlassen, der Fachbetrieb führt sie durch und dokumentiert sie.
Für den Fachbetrieb ist die Prüffrist ein Geschäftsmodell: Wer die Fristen seiner Kunden kennt, erinnert rechtzeitig und hat den Auftrag, bevor der Wettbewerber fragt. Voraussetzung ist eine Anlagenkartei mit letzter Prüfung und nächster Fälligkeit.