Prüfung, Wartung & Technik

DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte durch Elektrofachkräfte wiederkehrend prüfen zu lassen.

Die Prüffristen sind Richtwerte aus der Durchführungsanweisung: ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen alle drei Monate, in Werkstätten alle sechs Monate, in Büros bis zu 24 Monate bei geringer Fehlerquote; ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, in Betriebsstätten mit besonderen Bedingungen jährlich. Geprüft wird nach DIN VDE 0701-0702 (Geräte) und DIN VDE 0105-100 (Anlagen).

Der Prüfer dokumentiert je Gerät Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, versieht das Gerät mit einer Prüfplakette und übergibt ein Prüfprotokoll. Für den Elektrobetrieb ist die DGUV V3 ein planbares Wiederholgeschäft mit festen Kunden.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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