Legionellenprüfung: Pflicht, Intervalle und Kosten nach TrinkwV 2023
Legionellenprüfung nach § 31 TrinkwV 2023: Wer prüfen lassen muss, welche Anlagen betroffen sind, in welchen Abständen, was es kostet und wie Probenahme und Dokumentation gelingen.
Aktualisiert am 2. September 2026
Legionellen vermehren sich in lauwarmem, stehendem Wasser und werden beim Duschen über feine Tröpfchen eingeatmet. Deshalb verpflichtet die Trinkwasserverordnung Betreiber größerer Warmwasseranlagen, das Wasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Für Sanitärbetriebe ist die Legionellenprüfung ein wiederkehrendes Geschäft mit Probenahme, Bewertung und Maßnahmen bei Befund, und ein Türöffner bei Hausverwaltungen und Vermietern. Dieser Ratgeber erklärt, wer prüfen lassen muss, welche Anlagen betroffen sind, wie oft, was es kostet und wie du Probenahme und Nachweis sauber dokumentierst.
Wer muss eine Legionellenprüfung durchführen lassen?
Die Untersuchungspflicht steht in § 31 der Trinkwasserverordnung 2023. Sie trifft Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Gewerblich ist die Abgabe bei Vermietung, also in jedem vermieteten Mehrfamilienhaus, öffentlich in Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Hotels, Sportstätten und Schwimmbädern.
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Es handelt sich um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, es gibt Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird, und das Gebäude ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus. Eine Großanlage liegt vor, wenn der Warmwasserspeicher oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder wenn der Inhalt der Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle mehr als drei Liter beträgt. Der Drei-Liter-Wert ist der entscheidende: Schon kleine Speicher mit langen Leitungswegen überschreiten ihn.
- Vermietete Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten mit zentraler Warmwasserbereitung
- Öffentliche Einrichtungen: Schulen, Kitas, Pflege, Kliniken, Hotels, Sport, Bäder
- Großanlage: Speicher über 400 Liter oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt
- Nur bei Duschen oder Vernebelung, nicht bei reiner Waschbeckenversorgung
- Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen, auch bei Vermietung
Wie oft muss geprüft werden?
Bei gewerblicher Tätigkeit, also Vermietung, ist die Untersuchung mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Bei öffentlicher Tätigkeit mindestens einmal jährlich, wobei das Gesundheitsamt den Abstand auf bis zu drei Jahre verlängern kann, wenn drei aufeinanderfolgende Jahresuntersuchungen ohne Beanstandung waren und die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Neu errichtete Anlagen müssen erstmals innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme untersucht werden.
Unabhängig vom Turnus wird eine Nachuntersuchung fällig, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter überschritten wird. Dann folgen weitergehende Untersuchung, Gefährdungsanalyse, Sanierungsmaßnahmen und Nachbeprobung, bis die Anlage wieder unauffällig ist. Für den Sanitärbetrieb entsteht hier der zweite Auftrag: die technische Ursache finden und beheben.
- Vermietung: mindestens alle drei Jahre
- Öffentliche Einrichtungen: jährlich, mit Ausnahmegenehmigung bis drei Jahre
- Neuanlagen: erste Untersuchung drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme
- Bei Überschreitung: Nachuntersuchung, Gefährdungsanalyse, Sanierung
Ablauf: Probenahme, Labor, Bewertung
Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen. Die Probenahme erfolgt an festgelegten Stellen: am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Eintritt der Zirkulation in den Erwärmer und an mindestens einer entfernten Entnahmestelle je Steigstrang, sodass die gesamte Anlage systemisch erfasst wird. Die Proben nimmt eine geschulte Person nach den Regeln der DIN EN ISO 19458, dokumentiert Temperatur, Entnahmestelle, Zeitpunkt und Vorgehen und bringt sie gekühlt ins Labor.
Das Labor muss für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassen und beim Landesamt gelistet sein. Es bestimmt die Legionellenkonzentration und meldet Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts direkt an das Gesundheitsamt. Der Betreiber erhält den Prüfbericht, muss ihn aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorlegen. Viele Sanitärbetriebe arbeiten mit festen Laborpartnern und bieten dem Kunden Probenahme, Laborauftrag und Ergebnisbewertung als Paket.
Was kostet die Legionellenprüfung?
Die Kosten setzen sich aus der Probenahme vor Ort und der Laboranalyse je Probe zusammen. Je mehr Steigstränge, desto mehr Proben. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit drei bis fünf Probenahmestellen liegen die Gesamtkosten erfahrungsgemäß im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich, verbindlich ist das Angebot des Betriebs. Vermieter dürfen die Kosten der regelmäßigen Untersuchung in der Regel als Betriebskosten umlegen, nicht aber die Kosten einer Sanierung nach Befund.
Für den Sanitärbetrieb ist die Kalkulation einfach: Anfahrt und Zeit für die Probenahme, Laborkosten mit Aufschlag, Bewertung und Dokumentation. Der eigentliche Wert liegt im Folgegeschäft: Bei Befund werden Temperaturführung, Zirkulation, Totleitungen und Speicher geprüft und saniert, und die Wiedervorlage in drei Jahren gehört dem Betrieb, der die letzte Prüfung dokumentiert hat.
Dokumentation und Nachweis
Der Betreiber muss nachweisen können, dass er seiner Untersuchungspflicht nachgekommen ist. Dazu gehören das Probenahmeprotokoll mit allen Entnahmestellen, Temperaturen und Uhrzeiten, der Laborbericht und bei Befund die Gefährdungsanalyse und die Dokumentation der Maßnahmen. Für Hausverwaltungen mit vielen Objekten ist die Übersicht, welche Anlage wann wieder fällig ist, das eigentliche Problem, und genau das kann der Sanitärbetrieb als Service übernehmen.
In Zunftheld legst du die Trinkwasseranlage je Objekt als Anlage mit Prüfintervall an, sodass die nächste Untersuchung in der Wartungsplanung erscheint. Das Modul Sanitär-Prüfprotokolle bringt Druck-, Dichtheits- und Spülprotokolle als fertige Vorlagen mit; ein Probenahme-Protokoll mit Entnahmestellen, Temperaturen und Uhrzeiten legst du dir einmal im Vorlagen-Editor an und nutzt es bei jeder Probenahme. Fotos und der Laborbericht als Scan hängen am Auftrag, der Kunde unterschreibt auf dem Tablet, das PDF geht an die Verwaltung, und drei Jahre später ist die Anlage wieder fällig, bevor das Gesundheitsamt nachfragt.
- Anlage mit Speichervolumen, Strängen und Probenahmestellen
- Probenahmeprotokoll: Stelle, Temperatur, Uhrzeit, Probenehmer
- Laborbericht mit Ergebnis je Probe und Bewertung
- Bei Befund: Gefährdungsanalyse, Maßnahmen, Nachbeprobung
- Nächster Prüftermin in der Wiedervorlage
Praxisbeispiel
Beispiel: Hausverwaltung mit 18 Mehrfamilienhäusern
Eine Hausverwaltung beauftragt einen Sanitärbetrieb mit der Legionellenprüfung für 18 Mehrfamilienhäuser, alle mit zentraler Warmwasserbereitung und Speichern zwischen 300 und 750 Litern. Bei der Aufnahme stellt sich heraus, dass auch die Häuser mit kleineren Speichern wegen der Leitungslänge als Großanlagen gelten. Der Betrieb legt je Objekt die Probenahmestellen fest, insgesamt 71 Proben, und plant die Probenahme in zwei Wochen mit gebündelten Touren.
In 16 Häusern bleibt alles unter dem Maßnahmenwert. In zwei Häusern liegt eine Probe am entferntesten Strang darüber. Der Betrieb führt die Gefährdungsanalyse durch, findet eine Zirkulationspumpe mit Zeitschaltung und eine Totleitung nach einem Badumbau, behebt beides, beprobt nach und dokumentiert alles am Objekt. Die Verwaltung bekommt je Haus ein PDF mit Probenahmeprotokoll und Maßnahmen samt Laborbericht, und der Betrieb hat 18 Anlagen mit Fälligkeit 2029 in der Wartungsplanung sowie zwei Sanierungsaufträge, die aus der Prüfung entstanden sind.
Häufige Fragen
Muss ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses eine Legionellenprüfung machen lassen?
Ja, wenn das Haus eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung hat, also einen Speicher über 400 Liter oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle, und Duschen vorhanden sind. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Die Untersuchung ist mindestens alle drei Jahre fällig.
Wie oft ist die Legionellenprüfung Pflicht?
Bei Vermietung mindestens alle drei Jahre, bei öffentlichen Einrichtungen jährlich. Das Gesundheitsamt kann bei öffentlichen Anlagen den Abstand auf bis zu drei Jahre verlängern, wenn drei Jahresuntersuchungen in Folge unauffällig waren. Neue Anlagen sind erstmals drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme zu untersuchen.
Wer darf die Proben nehmen?
Die Probenahme muss fachkundig nach DIN EN ISO 19458 erfolgen, in der Praxis durch geschulte Probenehmer des Labors oder eines Sanitärbetriebs mit entsprechender Schulung. Die Analyse selbst darf nur ein für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenes und gelistetes Labor durchführen.
Was passiert bei einer Überschreitung des Maßnahmenwerts?
Ab 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter meldet das Labor den Befund an das Gesundheitsamt. Der Betreiber muss eine weitergehende Untersuchung und eine Gefährdungsanalyse veranlassen, die Ursache beheben und nachbeproben. Typische Ursachen sind zu niedrige Speichertemperaturen, abgeschaltete Zirkulation, Totleitungen und selten genutzte Entnahmestellen.
Können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?
Die Kosten der regelmäßigen Untersuchung gelten in der Regel als umlagefähige Betriebskosten der Wasserversorgung. Kosten für Gefährdungsanalyse und Sanierung nach einem Befund sind dagegen Instandhaltung und nicht umlagefähig. Im Zweifel entscheidet der Mietvertrag, verbindliche Auskunft gibt die Rechtsberatung.
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