Prüfung, Wartung & Technik

F-Gas-Verordnung

Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 regelt fluorierte Treibhausgase wie Kältemittel: Dichtheitsprüfungen nach CO₂-Äquivalent, Logbuchpflicht, Zertifizierung und den schrittweisen Ausstieg aus HFKW.

Anlagen ab fünf Tonnen CO₂-Äquivalent müssen auf Dichtheit geprüft werden: bis 50 Tonnen jährlich, bis 500 Tonnen halbjährlich, darüber vierteljährlich; mit Leckageerkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle. Für jede prüfpflichtige Anlage ist ein Logbuch mit Kältemittelmenge, Prüfungen, Nachfüllungen und Reparaturen zu führen und fünf Jahre aufzubewahren.

Arbeiten an Kälteanlagen dürfen nur zertifizierte Personen und Betriebe ausführen. Der Phase-down reduziert die Menge an HFKW auf dem Markt schrittweise; Neuanlagen mit hohem GWP werden verboten, Kältemittel werden teurer. Der Kältemittelbestand des Betriebs muss dokumentiert sein.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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