F-Gas-Logbuch: Pflichtangaben, Aufbau und Vorlage je Anlage
Was ins F-Gas-Logbuch nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/573 gehört, wie du eine Vorlage je Anlage aufbaust, wer es führt und wie lange es aufbewahrt wird.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026
Wer eine Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlage mit fluorierten Kältemitteln betreibt, muss für jede prüfpflichtige Anlage Aufzeichnungen führen. In der Praxis heißt das F-Gas-Logbuch, Betreiberlogbuch oder Anlagenkartei. Grundlage ist Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/573. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Anlagen ein Logbuch brauchen, welche Angaben hineingehören, wie du eine Vorlage je Anlage sinnvoll aufbaust und wie du Fristen und Nachkontrollen im Logbuch sauber fortschreibst, damit der Betreiber bei einer Kontrolle der Behörde alles in einem Dokument vorlegen kann.
Wofür das F-Gas-Logbuch da ist
Die F-Gas-Verordnung will Emissionen aus bestehenden Anlagen verhindern. Dafür reicht es nicht, Anlagen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren: Es muss auch nachvollziehbar sein, wie viel Kältemittel in der Anlage ist, wann nachgefüllt oder zurückgewonnen wurde, wer kontrolliert hat und mit welchem Ergebnis. Genau das leistet das Logbuch. Es ist die Akte der Anlage über ihre gesamte Lebensdauer.
Verantwortlich ist der Betreiber, also der Eigentümer oder Nutzer der Anlage. Weil aber der Fachbetrieb die Kontrollen durchführt, die Mengen kennt und die Einträge schreibt, führt in der Praxis meist der Kälte-Klima-Betrieb das Logbuch für seinen Kunden mit. Nach Art. 7 der Verordnung sind die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen vorzulegen, und zwar beim Betreiber und beim Fachbetrieb, der die Arbeiten ausgeführt hat.
Welche Anlagen ein Logbuch brauchen
Aufzeichnungen sind für jede Anlage zu führen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist. Das betrifft nach Art. 5 Abs. 2 ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, ORC-Anlagen und elektrische Schaltanlagen. Ob die Kontrollpflicht greift, hängt von der Füllung ab: Für die klassischen HFKW aus Anhang I zählt das CO2-Äquivalent, also Füllmenge in Kilogramm mal Treibhauspotenzial geteilt durch 1.000. Für ungesättigte HFKW aus Anhang II Gruppe 1, oft HFO genannt, zählt die Menge in Kilogramm.
Natürliche Kältemittel wie Propan, Isobutan, CO2 oder Ammoniak sind keine fluorierten Treibhausgase. Für sie gilt die Dichtheitskontrolle nach der F-Gas-Verordnung nicht, und damit auch nicht das F-Gas-Logbuch. Andere Pflichten, etwa aus Betriebssicherheit oder Druckgeräterecht, bleiben davon unberührt.
- Anhang-I-Gase (z. B. R-410A, R-32, R-404A): ab 5 t CO2-Äquivalent
- Anhang II Gruppe 1 (HFO, z. B. R-1234yf, R-1234ze): ab 1 kg
- Hermetisch geschlossen und gekennzeichnet: befreit unter 10 t CO2e bzw. unter 2 kg HFO
- Gemische mit beiden Gruppen: beide Mengen getrennt betrachten, das kürzere Intervall gilt
Diese Angaben gehören ins Logbuch
Die Aufzeichnungen beschreiben zuerst die Anlage und ihre Füllung und dann jeden Vorgang, bei dem jemand am Kältekreis gearbeitet hat. Dazu gehören Menge und Art des enthaltenen Kältemittels, die bei Installation, Wartung, Instandhaltung oder Leckage hinzugefügten Mengen, die zurückgewonnenen Mengen und ob das Kältemittel recycelt oder aufgearbeitet wurde. Jede Dichtheitskontrolle steht mit Datum, Ergebnis und den getroffenen Maßnahmen drin, ebenso die Nachkontrolle nach einer Reparatur.
Außerdem muss erkennbar sein, wer die Arbeiten ausgeführt hat: das zertifizierte Unternehmen und die zertifizierte Person. Wird die Anlage stillgelegt, gehören die Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung des Kältemittels ins Logbuch. Je vollständiger die Einträge, desto einfacher ist später der Nachweis, dass die Anlage im Intervall kontrolliert und Leckagen behoben wurden.
- Kältemittel mit Art und Füllmenge
- Jede Zugabe und Rückgewinnung mit Menge und Anlass
- Angabe, ob Kältemittel recycelt oder aufgearbeitet wurde
- Jede Dichtheitskontrolle mit Datum, Ergebnis und Maßnahmen
- Nachkontrolle nach Reparatur mit Datum und Ergebnis
- Zertifiziertes Unternehmen und ausführende Person
- Bei Stilllegung: Rückgewinnung und Entsorgung
So baust du eine Logbuch-Vorlage je Anlage auf
Bewährt hat sich eine Vorlage mit zwei Teilen. Der Kopf beschreibt die Anlage einmalig: Bezeichnung und Standort, Betreiber, Kältemittel mit Treibhauspotenzial, Füllmenge, das daraus berechnete CO2-Äquivalent, bei HFO-haltigen Kältemitteln die Menge in Kilogramm, das berechnete Prüfintervall, ob ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist und ob die Anlage hermetisch geschlossen und gekennzeichnet ist, dazu das Datum der Inbetriebnahme.
Darunter folgt eine fortlaufende Tabelle, in der jede Zeile ein Vorgang ist. Sinnvolle Spalten sind Datum, Art des Eintrags, Ergebnis, Prüfer mit Zertifikatsnummer, Menge mit Vorzeichen für Zugabe oder Rückgewinnung, die daraus folgende nächste Frist und eine Spalte für Notizen. Als Arten haben sich Installation, Dichtheitsprüfung, Reparatur, Nachfüllung, Rückgewinnung und Außerbetriebnahme bewährt, als Ergebnis dicht, Leck festgestellt oder Leck repariert. Falsche Einträge werden nicht gelöscht oder überschrieben, sondern sichtbar storniert, damit die Historie nachvollziehbar bleibt.
- Kopf: Anlage, Standort, Betreiber, Kältemittel, GWP, Füllmenge, CO2e, Intervall
- Kopf: Leckage-Erkennungssystem, hermetisch geschlossen, Inbetriebnahme
- Tabelle: Datum, Art, Ergebnis, Prüfer, Menge ±, nächste Frist, Notizen
- Korrekturen sichtbar stornieren statt löschen
Fristen und Nachkontrollen im Logbuch fortschreiben
Das Intervall ergibt sich aus der Füllung: Anhang-I-Gase unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent alle zwölf Monate, ab 50 Tonnen alle sechs, ab 500 Tonnen alle drei Monate. Für HFO gilt dieselbe Staffel nach Kilogramm mit den Grenzen 10 und 100 Kilogramm. Ein installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das Intervall. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent beziehungsweise 100 Kilogramm HFO ist ein solches System bei ortsfesten Anlagen vorgeschrieben.
Die nächste Frist läuft ab der letzten Kontrolle. Wird ein Leck gefunden und repariert, verlangt Art. 4 Abs. 5 der Verordnung eine erneute Kontrolle durch eine zertifizierte Person, frühestens nach 24 Stunden Betrieb und spätestens innerhalb eines Monats. Diese Nachkontrolle gehört als eigener Eintrag ins Logbuch. Wer nach jedem Eintrag die Folgefrist notiert, hat für jede Anlage den nächsten Termin auf einen Blick.
Logbuch auf Papier oder digital
Ein Papierlogbuch funktioniert, solange es an der Anlage bleibt und jeder Monteur sauber einträgt. Schwierig wird es bei vielen Anlagen, bei Betreiberwechseln und wenn Fristen über mehrere Kunden im Blick bleiben sollen. Ein digitales Logbuch je Anlage rechnet CO2-Äquivalent und Intervall aus, zeigt die nächste Frist und erzeugt das Logbuch für den Betreiber als Dokument.
Im Modul Kälte / Klima von Zunftheld legst du die Anlage mit Kältemittel und Füllmenge an, Leckage-Erkennungssystem und hermetische Ausführung sind eigene Felder. CO2-Äquivalent und Prüfintervall werden nach der Verordnung 2024/573 berechnet, HFO-Kältemittel nach Kilogramm, und als Vorschlag gekennzeichnet: Die Entscheidung bleibt bei der zertifizierten Person. Jeder Eintrag hat Art, Ergebnis, Datum, Prüfer, Zertifikatsnummer und Mengen; ein festgestelltes Leck setzt die Nachkontrolle in einem Monat. Fällige Prüfungen stehen in der Liste, Admin und Büro bekommen 14 Tage vorher und am Fälligkeitstag eine E-Mail, und der Prüf-Auftrag entsteht mit einem Klick. Das Logbuch-PDF je Anlage enthält Kopfdaten und alle Einträge, stornierte bleiben durchgestrichen sichtbar.
Praxisbeispiel
Beispiel: Bäckerei mit Kühlzelle und Klimagerät
Ein Kälte-Klima-Betrieb mit drei Monteuren betreut eine Bäckerei. Die Kühlzelle enthält 6 Kilogramm R-404A mit einem Treibhauspotenzial von 3.922, das ergibt 23,53 Tonnen CO2-Äquivalent und damit eine Dichtheitskontrolle alle zwölf Monate. Das Klimagerät im Verkaufsraum enthält 2,5 Kilogramm R-454B: 1,16 Tonnen CO2-Äquivalent und 0,78 Kilogramm HFO-Anteil, beides unter den Schwellen, also keine Kontrollpflicht und kein F-Gas-Logbuch.
Bei der Jahreskontrolle findet der Monteur ein Leck am Ventil der Kühlzelle. Er trägt die Dichtheitsprüfung mit dem Ergebnis Leck festgestellt ein, repariert, füllt 0,8 Kilogramm nach und trägt Reparatur und Nachfüllung mit Menge und Zertifikatsnummer ein. Die Nachkontrolle setzt er für zwei Wochen später an, nach mehr als 24 Stunden Betrieb und innerhalb des Monats. Danach trägt er die Kontrolle mit dem Ergebnis dicht ein, und die nächste reguläre Frist läuft zwölf Monate ab diesem Datum. Der Inhaber bekommt das aktualisierte Logbuch als PDF.
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Häufige Fragen
Was muss ins F-Gas-Logbuch?
Art und Menge des Kältemittels, jede Zugabe und Rückgewinnung mit Menge, ob Kältemittel recycelt oder aufgearbeitet wurde, jede Dichtheitskontrolle mit Datum, Ergebnis und Maßnahmen, die Nachkontrolle nach Reparaturen, das zertifizierte Unternehmen und die ausführende Person sowie bei Stilllegung Rückgewinnung und Entsorgung.
Wer führt das F-Gas-Logbuch, Betreiber oder Fachbetrieb?
Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage. In der Praxis schreibt der Fachbetrieb die Einträge, weil er die Kontrollen durchführt und die Mengen kennt, und gibt dem Betreiber das Logbuch als Dokument. Beide müssen die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Wie lange muss das F-Gas-Logbuch aufbewahrt werden?
Nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/573 mindestens fünf Jahre, beim Betreiber und beim Fachbetrieb, der die Arbeiten ausgeführt hat. Auf Verlangen sind die Aufzeichnungen der zuständigen Behörde vorzulegen. Ein digitales Logbuch je Anlage bleibt auch beim Betreiberwechsel vollständig.
Brauchen Anlagen mit Propan oder CO2 ein F-Gas-Logbuch?
Nein. Propan, Isobutan, CO2 und Ammoniak sind keine fluorierten Treibhausgase, die Dichtheitskontrolle und die Aufzeichnungen nach der F-Gas-Verordnung gelten für sie nicht. Andere Pflichten, etwa aus Betriebssicherheit oder Druckgeräterecht, bleiben bestehen.
Wann muss nach einer Reparatur nachkontrolliert werden?
Nach Art. 4 Abs. 5 der Verordnung frühestens nach 24 Stunden Betrieb und spätestens innerhalb eines Monats nach der Reparatur, durch eine zertifizierte Person. Die Nachkontrolle wird als eigener Eintrag mit Datum und Ergebnis ins Logbuch geschrieben.
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