Pauschalposition
Eine Pauschalposition wird nicht nach Menge, sondern mit einem Gesamtpreis für die beschriebene Leistung angeboten — die Menge ist 1 oder entfällt.
Typische Pauschalpositionen sind Baustelleneinrichtung, An- und Abfahrt oder Dokumentation. Anders als beim Einheitspreis trägt der Bieter das Mengenrisiko: Fällt mehr Aufwand an als kalkuliert, bleibt der Preis. Die Kombination von Pauschalposition und Freier Menge ist in GAEB nicht zulässig.
Vom Pauschalvertrag ist die Pauschalposition zu unterscheiden: Dort ist das gesamte Werk pauschaliert, hier nur eine Position innerhalb eines Einheitspreisvertrags. Bei Leistungsänderungen an einer Pauschalposition greift § 2 Abs. 7 VOB/B.