Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, weil sie sich vorab nicht in Mengen beschreiben lassen — nach § 15 VOB/B nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Im Leistungsverzeichnis stehen sie als Positionen mit Stundensatz je Lohngruppe und einer geschätzten Stundenzahl. Nach VOB/B müssen Stundenlohnarbeiten vor Beginn angezeigt und die Stundenlohnzettel werktäglich oder wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt werden; nicht rechtzeitig vorgelegte Zettel gelten als nicht anerkannt.
Für den Betrieb sind Stundenlohnarbeiten Lohnanteil im Sinne von § 35a EStG und in der Nachkalkulation der Teil mit dem klarsten Soll/Ist-Vergleich. Der Stundensatz muss Gemeinkosten und Gewinn enthalten, nicht nur den Lohn.