Stundenzettel-Vorlage: Pflichtangaben, Aufbau und rechtliche Grundlagen

Stundenzettel-Vorlage für Handwerk und Service: Pflichtangaben, Aufbau für Mitarbeiter und Kunden, Vorgaben aus Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz und die Grenzen von Excel und PDF.

Aktualisiert am 2. September 2026

Der Stundenzettel ist das meistgesuchte Formular im Handwerk, und das aus zwei Gründen: Der Betrieb muss die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter aufzeichnen, und er muss dem Kunden nachweisen, welche Stunden er abrechnet. Beides ist derselbe Zettel, nur mit anderem Empfänger. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben auf eine Stundenzettel-Vorlage gehören, wie sich der Mitarbeiter-Stundenzettel vom Kunden-Stundennachweis unterscheidet, welche gesetzlichen Pflichten dahinterstehen und ab wann eine Vorlage in Excel oder als PDF mehr Arbeit macht als sie spart.

Zwei Stundenzettel, zwei Zwecke

Der Mitarbeiter-Stundenzettel dokumentiert die Arbeitszeit eines Beschäftigten: Beginn, Ende, Pausen und die Summe je Tag. Er ist Grundlage für Lohnabrechnung, Überstunden, Urlaubskonto und für die gesetzliche Aufzeichnungspflicht. Der Kunden-Stundennachweis dokumentiert die Arbeitszeit auf einem Auftrag: Wer war wann wie lange beim Kunden, was wurde gemacht, welches Material wurde verbraucht. Er ist Grundlage der Rechnung und wird vom Kunden unterschrieben.

In vielen Betrieben ist das ein und dasselbe Blatt, das der Monteur am Abend im Auto ausfüllt. Das funktioniert, solange die Zahlen stimmen und das Blatt im Büro ankommt. Sobald ein Kunde eine Rechnungsposition anzweifelt oder der Zoll die Arbeitszeitaufzeichnung prüft, entscheidet die Qualität der Vorlage, ob der Betrieb etwas vorlegen kann.

Pflichtangaben auf dem Mitarbeiter-Stundenzettel

Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber in § 16 Abs. 2, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufzubewahren. Das Mindestlohngesetz geht in § 17 weiter: Für geringfügig Beschäftigte und für die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Branchen, darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Dazu kommt die Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Der Stundenzettel ist damit nicht nur für Überstunden und Mindestlohnbranchen relevant, sondern für alle Beschäftigten. Eine Vorlage, die Beginn, Ende und Pausen je Tag erfasst und vom Mitarbeiter bestätigt wird, erfüllt diese Anforderungen.

  • Name des Mitarbeiters, Zeitraum, Betrieb
  • Je Tag: Datum, Beginn, Ende, Pausen, Summe
  • Zuordnung zu Auftrag oder Baustelle
  • Überstunden, Fahrzeiten, Bereitschaft getrennt ausgewiesen
  • Unterschrift oder Bestätigung des Mitarbeiters, Gegenzeichnung des Betriebs
  • Aufbewahrung mindestens zwei Jahre

Pflichtangaben auf dem Kunden-Stundennachweis

Der Stundennachweis für den Kunden muss so aufgebaut sein, dass er als Anlage zur Rechnung jede Zeitposition erklärt. Dazu gehören Kunde und Einsatzort, Auftrags- oder Angebotsnummer, Datum, Name des Monteurs, Beginn und Ende der Arbeiten, Pausen, Fahrzeit falls berechnet, eine kurze Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und der Materialverbrauch. Entscheidend ist die Unterschrift des Kunden oder seines Vertreters vor Ort: Sie bestätigt, dass die Stunden geleistet wurden, und macht die spätere Rechnung schwer angreifbar.

Bei Regieaufträgen ist der Stundennachweis die einzige Abrechnungsgrundlage. Fehlt die Unterschrift, kann der Kunde bestreiten, dass drei Monteure sieben Stunden vor Ort waren, und der Betrieb muss es beweisen. Deshalb gehört die Unterschrift auf den Zettel, bevor der Monteur die Baustelle verlässt, nicht auf die Rechnung zwei Wochen später.

  • Kunde, Einsatzort, Auftragsnummer
  • Datum, Monteur, Beginn, Ende, Pausen, Fahrzeit
  • Ausgeführte Arbeiten in ein bis zwei Sätzen
  • Material mit Menge und Einheit
  • Unterschrift des Kunden vor Ort mit Name und Datum

Excel, PDF oder App: Wann welche Vorlage passt

Eine Stundenzettel-Vorlage als PDF zum Ausdrucken reicht für einen Betrieb mit zwei Leuten, die im Büro abgetippt werden. Eine Excel-Vorlage rechnet Summen selbst und erlaubt Monatsauswertungen, sie scheitert aber an der Praxis auf der Baustelle: Niemand tippt auf dem Bauwagen-Laptop, und die Datei liegt am Ende in fünf Versionen auf drei Rechnern. Beide Varianten haben denselben Bruch: Der Monteur schreibt, das Büro tippt ab, und dazwischen gehen Zettel verloren, Zahlen werden vertauscht und die Rechnung verzögert sich.

Eine digitale Zeiterfassung löst den Bruch auf, wenn sie drei Dinge kann: Zeiten direkt vor Ort auf dem Handy erfassen und dem Auftrag zuordnen, den Kunden auf dem Gerät unterschreiben lassen und aus denselben Zeiten den Leistungsnachweis und die Rechnung erzeugen. In Zunftheld trägt der Monteur Beginn, Ende und Pausen zusammen mit Positionen, Material und Fotos am Auftrag ein, der Kunde unterschreibt den Leistungsnachweis auf dem Tablet, das PDF geht sofort raus, und die Zeitenübersicht zeigt dem Büro alle erfassten Zeiten je Auftrag für Nachkalkulation und Lohn. Der Stundenzettel entsteht damit als Nebenprodukt der Arbeit, nicht als Abendbeschäftigung.

Häufige Fehler bei Stundenzetteln

Der häufigste Fehler ist die nachträgliche Erfassung: Wer am Freitag die Woche rekonstruiert, schätzt, und geschätzte Zeiten halten weder vor dem Kunden noch vor dem Zoll. Der zweite ist die fehlende Auftragszuordnung, aus der später niemand mehr erkennt, welche Stunden auf welche Rechnung gehören. Der dritte ist die fehlende Unterschrift des Kunden, die aus einem Nachweis eine Behauptung macht.

Dazu kommen fehlende Pausen, die bei einer Prüfung als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden, vermischte Fahr- und Arbeitszeiten, die die Abrechnung angreifbar machen, und Zettel ohne Datum oder ohne Namen. Eine gute Vorlage verhindert diese Fehler durch Pflichtfelder, eine digitale Erfassung verhindert sie durch den Zeitstempel bei der Eingabe.

Praxisbeispiel

Beispiel: Regieauftrag mit zwei Monteuren über drei Tage

Ein Sanitärbetrieb saniert im Regieauftrag ein Bad in einem Mietshaus. Zwei Monteure arbeiten drei Tage, der Hausmeister ist Ansprechpartner vor Ort. Früher hätte jeder Monteur am Abend seinen Zettel geschrieben, das Büro hätte die Stunden addiert und dem Vermieter eine Rechnung mit 46 Stunden geschickt, und der Vermieter hätte gefragt, warum am zweiten Tag neun Stunden berechnet wurden, obwohl der Hausmeister die Monteure um 15 Uhr gehen sah.

Mit Erfassung am Auftrag tragen die Monteure Beginn und Ende auf dem Handy ein, erfassen Pausen und die Fahrt zum Großhandel getrennt und beschreiben je Tag die Arbeiten. Am Ende jedes Tages unterschreibt der Hausmeister den Tagesnachweis auf dem Gerät. Die Rechnung enthält drei unterschriebene Tagesnachweise mit 44 Arbeitsstunden und zwei Stunden Fahrt als Anlage, der Vermieter hat nichts zu fragen, und das Büro hat die Zeiten beider Monteure in der Zeitenübersicht für die Lohnabrechnung.

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Häufige Fragen

Ist ein Stundenzettel gesetzlich Pflicht?

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist Pflicht: nach § 16 Arbeitszeitgesetz für Überstunden, nach § 17 Mindestlohngesetz für Minijobber und Branchen wie das Baugewerbe mit Beginn, Ende und Dauer je Tag, und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 für die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten. Die Form ist frei, der Stundenzettel ist die gängigste.

Was muss auf einem Stundenzettel stehen?

Für Mitarbeiter: Name, Datum, Beginn, Ende, Pausen, Summe je Tag und Zuordnung zum Auftrag. Für Kunden zusätzlich Einsatzort, Auftragsnummer, ausgeführte Arbeiten, Material und die Unterschrift des Kunden vor Ort. Fahrzeiten und Überstunden werden getrennt ausgewiesen.

Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?

Nach Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz mindestens zwei Jahre. Stundennachweise, die Anlage einer Rechnung sind, gelten als Buchungsbelege und unterliegen deren Aufbewahrungsfrist: acht Jahre für Belege, deren Frist Anfang 2025 noch nicht abgelaufen war, davor zehn Jahre.

Darf der Stundenzettel handschriftlich sein?

Ja. Weder Arbeitszeitgesetz noch Mindestlohngesetz schreiben eine Form vor. Handschriftliche Zettel müssen aber lesbar, vollständig und zeitnah geführt sein und zwei Jahre aufbewahrt werden. Digitale Erfassung mit Zeitstempel ist im Streitfall die stärkere Beweisform.

Muss der Kunde den Stundennachweis unterschreiben?

Gesetzlich nicht, praktisch ja. Ohne Unterschrift ist der Stundennachweis eine einseitige Behauptung des Betriebs, mit Unterschrift eine Bestätigung des Kunden, dass die Stunden geleistet wurden. Bei Regieaufträgen ist die unterschriebene Tagesbestätigung die Grundlage jeder Rechnung.

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