Lohnanteil nach § 35a EStG
Der Lohnanteil nach § 35a EStG ist der Teil einer Handwerkerrechnung für Arbeit, Fahrt und Maschinen, den Privatkunden mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer absetzen können.
Begünstigt sind Arbeitskosten inklusive Fahrtkosten und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt, nicht das Material. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten, also höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und eine unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs.
Für den Betrieb ist der ausgewiesene Lohnanteil ein Verkaufsargument bei Privatkunden — und eine Pflicht zur Sorgfalt: Wer Material als Lohn deklariert, riskiert Ärger für den Kunden. Üblich ist der Ausweis als Zeile „davon Lohnanteil“ unter der Summe.