Pflichtangaben einer Rechnung
§ 14 Abs. 4 UStG nennt die Angaben, ohne die eine Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt — von Name und Anschrift beider Seiten bis zum Steuersatz.
Pflicht sind: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, Steuersatz und Steuerbetrag beziehungsweise ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück kommt der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden hinzu.
Bei Bauleistungen an andere Bauleister ist der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ Pflicht, bei Gutschriften das Wort „Gutschrift“. Fehlt eine Angabe, kann der Kunde die Rechnung zurückweisen und den Vorsteuerabzug verlieren.