Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung bis 250 Euro brutto, für die nach § 33 UStDV weniger Pflichtangaben gelten und die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen ist.
Für Beträge bis 250 Euro genügen Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Empfängeranschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer und Nettoausweis sind nicht erforderlich. Der Kunde darf die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen.
Für Handwerksbetriebe ist die Grenze vor allem bei Kleinreparaturen und Ersatzteilverkauf relevant. Wer trotzdem eine vollständige Rechnung schreibt, macht nichts falsch — eine Kleinbetragsrechnung darf alle Angaben enthalten, sie muss es nur nicht. Von der E-Rechnungspflicht ab 2027 bleibt die Kleinbetragsrechnung ausgenommen; ein PDF oder Kassenbon genügt weiterhin.