Software & Schnittstellen

Nummernkreis

Ein Nummernkreis vergibt fortlaufende, eindeutige Nummern für Belege einer Art — Rechnungen, Angebote, Verträge — wie es § 14 UStG für Rechnungen verlangt.

Rechnungsnummern müssen einmalig und fortlaufend sein; Lücken sind erlaubt, wenn sie erklärbar sind (Storno), Doppelungen nicht. Übliche Muster sind Jahr plus laufende Nummer, etwa RE-2026-0042. Angebote und Aufträge brauchen keine gesetzliche Nummer, in der Praxis aber eigene Kreise, damit Bezüge eindeutig sind.

Beim Wechsel der Software sollte der neue Kreis dort weiterzählen, wo der alte aufgehört hat, oder ein neues Präfix bekommen — sonst entstehen doppelte Nummern über die Jahre. Auch Angebots- und Auftragsnummern sollten fortlaufend sein, damit Rückfragen des Kunden eindeutig zuzuordnen sind.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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