GoBD
Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form — die Regeln der Finanzverwaltung für digitale Belege.
Kern der GoBD sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Eine Rechnung darf nach dem Versand nicht mehr geändert werden; Korrekturen erfolgen durch Storno oder Gutschrift mit neuer Nummer. Elektronisch empfangene Belege müssen im Originalformat aufbewahrt werden, ein Ausdruck reicht nicht.
Wer Belege digital verarbeitet, braucht eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege entstehen, geprüft, abgelegt und gesichert werden. Bei einer Betriebsprüfung muss der Zugriff auf die Daten maschinell möglich sein.