Rechnung, Steuern & Recht

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab; seit 2025 gilt die Regelung bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Die Umsätze eines Kleinunternehmers sind steuerfrei; die Rechnung trägt den Hinweis auf § 19 UStG und keinen Steuerausweis. Wer die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschreitet, wird ab diesem Umsatz sofort regelbesteuert. Auf die Regelung kann man verzichten, dann bindet der Verzicht fünf Jahre.

Für Handwerksbetriebe mit Material- und Maschineneinsatz lohnt sich die Regelung selten, weil die Vorsteuer aus dem Einkauf verloren geht. Bei reinen Dienstleistungen an Privatkunden kann sie den Preisvorteil von 19 Prozent bringen.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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