Rechnung, Steuern & Recht

Unternehmererklärung

Die Unternehmererklärung ist die schriftliche Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass Arbeiten an Gebäudehülle oder Heizung den energierechtlichen Anforderungen entsprechen — Pflicht nach § 96 GModG.

Wer Fenster tauscht, Dächer dämmt oder Heizungen einbaut, muss dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss bescheinigen, dass die Arbeiten den Vorgaben des Gebäudeenergierechts (seit Juli 2026 GModG, davor GEG) entsprechen. Die Erklärung nennt die ausgeführten Maßnahmen und die eingehaltenen Anforderungen; der Eigentümer bewahrt sie mindestens zehn Jahre auf und legt sie der Behörde auf Verlangen vor.

Für Förderprogramme dient die Unternehmererklärung als Nachweis; fehlt sie, drohen Bußgeld und Rückforderung. Für den Betrieb ist sie ein einfaches Formular, das mit der Schlussrechnung übergeben wird. Sie ersetzt keine Abnahme, sondern ergänzt sie um die energierechtliche Bestätigung.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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