Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich stellt die Heizungsanlage so ein, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er für die berechnete Heizlast braucht — Voraussetzung für Effizienz und für Förderungen.
Beim Verfahren A werden die Ventile nach Erfahrungswerten voreingestellt, beim Verfahren B nach raumweiser Heizlastberechnung; für Förderungen und für Wärmepumpen ist Verfahren B Standard. Ergebnis ist ein Abgleichprotokoll mit Voreinstellwerten je Heizkörper, Pumpeneinstellung und Vorlauftemperatur.
Für größere Wohngebäude mit Gaszentralheizung ist der Abgleich seit 2023 und 2024 gesetzlich vorgeschrieben (Gebäudeenergierecht; seit Juli 2026 GModG, davor GEG), und die Bundesförderung für effiziente Gebäude verlangt ihn als Bedingung. Bei Wärmepumpen entscheidet er über die Jahresarbeitszahl.