Digitale Unterschrift
Eine digitale Unterschrift auf dem Tablet oder per Link ersetzt die Unterschrift auf Papier bei Nachweisen, Abnahmen und Protokollen — als einfache elektronische Signatur nach eIDAS für formfreie Erklärungen ausreichend.
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Für Leistungsnachweise, Abnahmeprotokolle und Auftragsbestätigungen genügt die einfache Signatur, weil dafür keine Schriftform vorgeschrieben ist; entscheidend ist die Beweiskraft: Zeitstempel, Gerät, Name des Unterzeichners und ein unveränderliches Dokument.
Schriftform im Sinne des BGB (etwa Bürgschaften oder Kündigungen von Mietverträgen) verlangt die qualifizierte Signatur; im Handwerksalltag kommt das selten vor. Wichtig ist, dass der Kunde sieht, was er unterschreibt, und das Dokument danach nicht mehr verändert wird.