Bau, VOB & Ausschreibung

Abnahmeprotokoll

Das Abnahmeprotokoll dokumentiert die Abnahme: Beteiligte, Datum, abgenommene Leistung, festgestellte Mängel mit Frist, Vorbehalte und die Unterschriften beider Seiten.

Ein vollständiges Protokoll nennt Auftrag und Leistungsumfang, das Ergebnis (abgenommen, abgenommen unter Vorbehalt, verweigert), jede Restleistung und jeden Mangel mit Beseitigungsfrist, Vorbehalte zu Vertragsstrafe und bekannten Mängeln sowie Zählerstände oder Übergabegegenstände, wo relevant. Fotos ergänzen die Beschreibung.

Für Privatkunden ist das Protokoll ebenso wichtig wie beim VOB-Vertrag: Es ist der Beleg, dass die Leistung fertig und in Ordnung war, und der Startpunkt der Gewährleistung. Ohne Protokoll beginnt der Streit darüber, was bei Übergabe wie aussah.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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