Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber als Sicherheit für Vertragserfüllung oder Mängelansprüche zurückhält — üblich sind fünf Prozent.
Nach § 17 VOB/B kann eine Sicherheit vereinbart werden; ohne Vereinbarung gibt es keinen Einbehalt. Der Auftragnehmer kann den Einbehalt durch eine Bürgschaft ablösen, und der Auftraggeber muss den einbehaltenen Betrag auf ein Sperrkonto einzahlen. Beim Verbraucherbauvertrag nach § 650m BGB darf der Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung fünf Prozent Sicherheit verlangen.
Für kleine Betriebe bindet der Einbehalt Liquidität über die gesamte Gewährleistungszeit. Eine Bürgschaftsversicherung kostet meist weniger als der Zinsverlust und gibt das Geld sofort frei. Nach Ablauf der Gewährleistung muss der Auftraggeber den Einbehalt auszahlen; eine Erinnerung im Kalender verhindert, dass das Geld vergessen wird.