Bedarfsposition
Eine Bedarfsposition (auch Eventualposition) beschreibt eine Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgeführt wird; sie wird mit Einheitspreis angeboten und zählt je nach Kennzeichnung nicht in die Angebotssumme.
Der Ausschreibende kennzeichnet die Position als „Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag“ oder „mit Gesamtbetrag“. Ohne Gesamtbetrag steht statt der Summe der Vermerk „Nur Einheitspreis“; der Bieter nennt den Preis, die Angebotssumme bleibt davon unberührt. Mit Gesamtbetrag zählt die Position in die Summe, obwohl sie vielleicht nie ausgeführt wird.
Bedarfspositionen sind ein Streitthema: Nach der Rechtsprechung sollen sie die Ausnahme sein, weil sie die Kalkulation des Bieters unsicher machen. Für den Betrieb heißt das: den Einheitspreis so kalkulieren, dass die Position auch allein wirtschaftlich ist.