Betrieb, Personal & Kalkulation

Arbeitszeitgesetz (Pausen, Ruhezeit)

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden (bis zehn mit Ausgleich), verlangt 30 Minuten Pause ab sechs und 45 Minuten ab neun Stunden und elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Die Verlängerung auf zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Pausen müssen im Voraus feststehen und spätestens nach sechs Stunden beginnen; sie können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen etwa für Notdienste.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 30.000 Euro; bei Unfällen nach überlangen Schichten drohen Haftungsfragen. Eine Zeiterfassung, die auf fehlende Pausen und überschrittene Höchstzeiten hinweist, schützt den Betrieb.

Verwandte Begriffe

Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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