Feststellanlage
Eine Feststellanlage hält Brandschutztüren und -tore im Betrieb offen und schließt sie bei Rauch automatisch — nach DIN 14677 monatlich vom Betreiber und jährlich vom Fachbetrieb zu prüfen.
Die Anlage besteht aus Rauchmeldern, Haftmagneten, Auslöseeinrichtung und Stromversorgung; die Zulassung des DIBt schreibt vor, welche Komponenten kombiniert werden dürfen. Nach der Montage folgt die Abnahmeprüfung durch eine Fachkraft, danach jährlich Wartung und Prüfung mit Protokoll und Prüfplakette.
Der Betreiber muss monatlich eine Funktionsprüfung durchführen und dokumentieren. Für Tortechnik- und Brandschutzbetriebe sind Feststellanlagen ein Wartungsgeschäft mit klaren Fristen — und ein Haftungsthema, wenn eine Tür im Brandfall nicht schließt.