Rechnung, Steuern & Recht

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist, etwa 2 Prozent bei Zahlung in 10 Tagen — eine Entgeltminderung, die auch die Umsatzsteuer mindert.

Skonto wird auf der Rechnung angeboten („2 % Skonto bei Zahlung bis …“) und vom Kunden bei Zahlung abgezogen. Umsatzsteuerlich ist der Abzug eine Entgeltminderung nach § 17 UStG: Der Betrieb korrigiert die Steuer im Monat der Zahlung. Zieht der Kunde Skonto trotz verspäteter Zahlung, darf der Betrieb den Differenzbetrag nachfordern.

Rechnerisch ist Skonto teuer: 2 Prozent für 20 Tage frühere Zahlung entsprechen einem Jahreszins von über 36 Prozent. Für Betriebe mit knapper Liquidität kann es sich dennoch lohnen, für Betriebe mit stabiler Kasse ist ein kürzeres Zahlungsziel ohne Skonto oft die bessere Wahl.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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