Bau, VOB & Ausschreibung

Nebenangebot

Ein Nebenangebot ist ein vom Bieter vorgeschlagener Änderungsvorschlag zur ausgeschriebenen Leistung — technisch, zeitlich oder kaufmännisch — der nur gewertet wird, wenn der Auftraggeber ihn zulässt.

Nebenangebote müssen gleichwertig sein und werden neben dem Hauptangebot abgegeben; nach VOB/A muss der Auftraggeber in der Bekanntmachung sagen, ob er sie zulässt und welche Mindestanforderungen gelten. Ein Nebenangebot ohne Hauptangebot ist meist unzulässig. In GAEB wird es als X85 übertragen.

Für kleine Betriebe sind Nebenangebote eine Chance, Erfahrung einzubringen: ein anderes Material, ein schnelleres Verfahren. Die Abweichung muss aber klar beschrieben und die Gleichwertigkeit nachgewiesen sein, sonst wird das Nebenangebot ausgeschlossen.

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Stand 28.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind Gesetz, Norm und Vertrag im Einzelfall.

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