Wärmepumpe warten: Intervalle, Pflichten, Prüfpunkte und Protokoll

Wärmepumpe warten: Was jährlich zu prüfen ist, wann die F-Gas-Verordnung greift, was die Betriebsprüfung nach GModG verlangt, welche Arbeiten Kälteschein brauchen — mit Prüfpunkten und Protokoll.

Aktualisiert am 28. September 2026

Die Wärmepumpe gilt als wartungsarm — nicht als wartungsfrei. Verdampfer, Kondensatablauf, Filter, Kältekreis, Regelung: Jedes dieser Teile entscheidet über Effizienz und Lebensdauer, und einige unterliegen gesetzlichen Prüfpflichten. Für den Heizungs- und Kältebetrieb ist die Wartung planbarer Umsatz mit Wiederholung; für den Betreiber ist sie Voraussetzung für Garantie und Förderauflagen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Intervalle üblich sind, wann die F-Gas-Verordnung und die Betriebsprüfung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz greifen, welche Arbeiten einen Kälteschein voraussetzen und was in ein Wartungsprotokoll gehört.

Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden?

Eine gesetzliche Wartungsfrist für Wärmepumpen im Einfamilienhaus gibt es nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben des Herstellers, die in der Regel eine jährliche Inspektion vorsehen und Garantieleistungen daran knüpfen. Dazu kommen die allgemeinen Betreiberpflichten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG), Anlagen so zu betreiben und instand zu halten, dass sie effizient laufen. Wer die Wartung ausfallen lässt, riskiert also nicht den Bußgeldbescheid, sondern die Garantie und die Jahresarbeitszahl.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist der jährliche Rhythmus sinnvoll, weil das Außengerät Laub, Pollen und Schmutz sammelt und der Verdampfer frei bleiben muss. Sole-Wasser-Anlagen sind unempfindlicher, aber Sole-Konzentration, Frostschutz und Druck im Solekreis gehören trotzdem regelmäßig geprüft. Ein Wartungsvertrag mit festem Intervall ist für beide Seiten die einfachste Lösung: Der Betreiber muss nicht daran denken, der Betrieb hat den Termin im Kalender.

  • Keine feste gesetzliche Frist — Herstellervorgabe meist jährlich
  • Garantie oft an die dokumentierte Wartung gebunden
  • Luft-Wasser: Verdampfer und Kondensat jährlich; Sole-Wasser: Solekreis prüfen
  • Wartungsvertrag mit Intervall = planbar für beide Seiten

F-Gas-Verordnung: Wann der Kältekreis prüfpflichtig ist

Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln fallen unter die EU-Verordnung 2024/573. Ob eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, hängt vom CO₂-Äquivalent der Füllmenge ab: Ab fünf Tonnen ist regelmäßig zu prüfen, das Intervall verkürzt sich mit der Menge. Hermetisch geschlossene Geräte, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als zehn Tonnen CO₂-Äquivalent enthalten, sind von der Dichtheitskontrolle ausgenommen — das trifft auf viele Monoblock-Geräte im Einfamilienhaus zu.

Split-Anlagen, bei denen der Kältekreis auf der Baustelle verbunden wird, sind nicht hermetisch geschlossen; hier entscheidet allein die Menge. Und unabhängig von der Prüfpflicht gilt: Arbeiten am Kältekreis — Öffnen, Absaugen, Befüllen, Lecksuche — dürfen nur zertifizierte Personen und Betriebe ausführen. Immer mehr Geräte arbeiten mit Propan (R290), einem natürlichen Kältemittel ohne F-Gas-Pflichten; dafür gelten Anforderungen an Aufstellort und Brandschutz, die die Wartung ebenfalls prüft.

  • Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂-Äquivalent, Intervall nach Menge
  • Hermetisch geschlossen und unter 10 t: keine Kontrollpflicht
  • Split-Anlagen: nicht hermetisch, Menge entscheidet
  • Arbeiten am Kältekreis nur mit Zertifizierung
  • R290: keine F-Gas-Pflichten, aber Brandschutz und Aufstellort

Betriebsprüfung nach GModG und was sich 2027 ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt für Wärmepumpen in größeren Gebäuden eine Betriebsprüfung: In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, deren Wärmepumpe seit 2024 eingebaut wurde, ist nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, zu prüfen, ob die Anlage effizient läuft — Heizkurve, Vorlauftemperaturen, Einstellungen der Regelung, Abgleich. Das Ergebnis wird dem Betreiber schriftlich mitgeteilt.

Mit der Gesetzesfassung, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, entfällt diese Betriebsprüfung, wenn ein Wartungsvertrag besteht oder die Anlage fernüberwacht wird. Für den Betrieb ist das ein Verkaufsargument für den Wartungsvertrag: Er ersetzt die Pflichtprüfung und bringt den Termin sowieso in den Kalender. Paragrafen und Fristen sollten immer am aktuellen Gesetzestext geprüft werden — die Fassung hat sich 2026 mehrfach geändert.

  • Betriebsprüfung ab sechs Wohnungen, Wärmepumpe seit 2024, nach einer Heizperiode
  • Prüfinhalt: Effizienz, Heizkurve, Vorlauf, Regelung
  • Ab 2027: entfällt bei Wartungsvertrag oder Fernüberwachung
  • Rechtsstand immer am aktuellen Gesetzestext prüfen

Prüfpunkte und Wartungsprotokoll

Eine Wartung ohne Protokoll ist für den Betreiber wertlos und für den Betrieb ein Haftungsrisiko. Das Protokoll hält fest, welche Anlage geprüft wurde — Hersteller, Typ, Seriennummer, Kältemittel und Füllmenge —, welche Prüfpunkte mit welchem Ergebnis, welche Messwerte, was getauscht wurde und wann die nächste Wartung fällig ist. Unterschrieben wird von Techniker und Betreiber.

Die Prüfpunkte einer Luft-Wasser-Wärmepumpe: Verdampfer reinigen und Lamellen prüfen, Ventilator und Lager, Kondensatablauf und Frostschutz, Kältekreis auf Dichtheit und Betriebsdrücke, Wärmetauscher und Schmutzfänger im Heizkreis, Ausdehnungsgefäß und Anlagendruck, Heizstab und Sicherheitseinrichtungen, Elektrik und Schutzleiter, Regelung mit Heizkurve und Warmwasserzeiten, Fehlerspeicher auslesen. Wer die Betriebsdaten — Vorlauf, Rücklauf, Verdichterstunden, Stromverbrauch — im Protokoll mitführt, sieht über die Jahre, ob die Anlage abbaut, und kann dem Kunden mit Zahlen statt Gefühl beraten.

  • Anlage eindeutig: Hersteller, Typ, Seriennummer, Kältemittel, Füllmenge
  • Verdampfer, Ventilator, Kondensat, Frostschutz
  • Kältekreis, Heizkreis, Ausdehnungsgefäß, Heizstab, Elektrik
  • Regelung, Heizkurve, Fehlerspeicher, Betriebsdaten
  • Nächste Wartung im Protokoll, Unterschrift von Techniker und Betreiber

Praxisbeispiel

Beispiel: Kälte-Klima-Betrieb mit 80 Wärmepumpen im Wartungsbestand

Ein Kälte-Klima-Betrieb hat in drei Jahren 80 Wärmepumpen installiert, überwiegend Split-Geräte mit R32 und zunehmend Monoblocks mit R290. Wartungen liefen bisher auf Zuruf: Der Kunde rief an, wenn etwas piepte. Der Betrieb legt jede Anlage mit Kältemittel und Füllmenge an; das System rechnet das CO₂-Äquivalent und zeigt, welche Split-Anlagen eine Dichtheitskontrolle brauchen und welche Monoblocks ausgenommen sind. Jede Anlage bekommt ein jährliches Wartungsintervall, versetzt über die Sommermonate.

Im ersten Jahr entstehen daraus 80 Wartungsaufträge, 31 davon mit Dichtheitskontrolle und Logbuch-Eintrag. Bei zwölf Anlagen findet der Techniker zugesetzte Verdampfer, bei drei einen Kältemittelverlust, den er vor dem Winter behebt. Die Protokolle gehen als PDF an die Kunden, 54 von 80 schließen einen Wartungsvertrag ab. Der Betrieb hat aus Notdienst-Einsätzen im Januar planbare Arbeit im Juli gemacht — und einen Wartungsbestand, der jedes Jahr wächst.

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Häufige Fragen

Ist die Wartung der Wärmepumpe gesetzlich vorgeschrieben?

Eine feste Wartungsfrist gibt es für Einfamilienhäuser nicht. Vorgeschrieben sind die Dichtheitskontrolle nach F-Gas-Verordnung ab fünf Tonnen CO₂-Äquivalent, die Betriebsprüfung nach GModG in größeren Gebäuden und die allgemeine Pflicht, die Anlage effizient zu betreiben. Hersteller knüpfen die Garantie meist an die jährliche Wartung.

Darf der Heizungsbauer den Kältekreis der Wärmepumpe öffnen?

Nur mit Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Reinigung, Heizkreis, Regelung und Elektrik kann jeder Fachbetrieb warten; Absaugen, Befüllen und Lecksuche am Kältekreis brauchen den Kälteschein. Viele Betriebe arbeiten dafür mit einem Kältepartner.

Brauchen Monoblock-Wärmepumpen eine Dichtheitskontrolle?

Meist nicht: Hermetisch geschlossene, gekennzeichnete Geräte unter zehn Tonnen CO₂-Äquivalent sind ausgenommen. Split-Anlagen sind nicht hermetisch geschlossen; dort entscheidet die Füllmenge. Bei R290 gelten keine F-Gas-Pflichten.

Was ersetzt der Wartungsvertrag ab 2027?

Nach der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung des GModG entfällt die Betriebsprüfung für Wärmepumpen, wenn ein Wartungsvertrag besteht oder die Anlage fernüberwacht wird. Der Vertrag erfüllt damit die Pflicht und bringt den Termin in den Kalender.

Was gehört in das Wartungsprotokoll?

Anlage mit Typ, Seriennummer, Kältemittel und Füllmenge, Prüfpunkte mit Ergebnis, Messwerte und Betriebsdaten, getauschte Teile, Mängel und Empfehlungen, nächste Wartung, Unterschriften von Techniker und Betreiber. Bei prüfpflichtigen Anlagen zusätzlich der Eintrag im F-Gas-Logbuch.

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