Rechnungen, E-Rechnung & Finanzen
Mahnwesen: Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung
Überfällige Rechnungen erscheinen automatisch als Kandidaten; je Stufe fertiges PDF, Gebühr, Zahlfrist und Verzugszinsen nach § 288 BGB, Versand per E-Mail.
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Öffne „Mahnungen“. Überfällige Rechnungen stehen als Kandidaten mit Verzugstagen.
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Wähle die Stufe: Zahlungserinnerung (erst nach Fälligkeit, ohne Gebühr), 1. Mahnung, 2. Mahnung — die nächste Stufe erst nach Ablauf der vorigen Zahlfrist. Gebühr, Zinsen und Zahlfrist (Vorschlag: 14 Tage) passt du im Entwurf je Mahnung an.
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Prüfe das PDF (Verzugszinsen werden aus Basiszins und Verzugstagen berechnet) und sende es per E-Mail oder drucke es. Hat der Kunde keine echte E-Mail-Adresse (Konto ohne Postfach), wird nicht per E-Mail versendet: PDF drucken, per Post schicken und „Manuell als versendet markieren“.
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Zahlt der Kunde, markiere die Rechnung als bezahlt — offene Mahnungen werden erledigt und nicht mehr versendet. Versand geht in der Testphase nur an eigene Mitglieder.
Gut zu wissen
- Bei Privatkunden ist ein Anruf oft wirksamer als die zweite Mahnung; die Mahnung dokumentiert den Verzug trotzdem.
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