DIN VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen und Prüfprotokoll
DIN VDE 0100-600 erklärt: Wann die Erstprüfung einer Elektroanlage fällig ist, welche Messungen dazugehören, was ins Prüfprotokoll muss und wie sich Erst- und Wiederholungsprüfung unterscheiden.
Aktualisiert am 2. September 2026
Jede neu errichtete, erweiterte oder geänderte elektrische Anlage muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden. Die Regeln dafür stehen in DIN VDE 0100-600, dem Teil 6 der Errichtungsnorm für Niederspannungsanlagen. Ohne diese Erstprüfung und ohne Prüfprotokoll darf die Anlage nicht übergeben werden, und im Schadensfall haftet der Errichter. Dieser Ratgeber erklärt, was die Norm verlangt, welche Messungen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden, was ins Prüfprotokoll gehört und wo die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 ansetzt.
Wofür gilt DIN VDE 0100-600?
DIN VDE 0100-600 regelt die Prüfung elektrischer Niederspannungsanlagen nach dem Errichten, also die Erstprüfung. Sie greift bei jeder Neuanlage, bei Erweiterungen wie einem zusätzlichen Stromkreis für die Wallbox und bei Änderungen, etwa dem Tausch einer Verteilung. Ziel ist der Nachweis, dass die Anlage den Errichtungsbestimmungen der Normenreihe DIN VDE 0100 entspricht und sicher betrieben werden kann.
Die Norm ist Teil der anerkannten Regeln der Technik und damit in Deutschland über die Niederspannungsanschlussverordnung und die Anforderungen der Netzbetreiber praktisch verbindlich. Der Errichter schuldet dem Kunden eine mangelfreie Anlage, und der Nachweis dafür ist das Prüfprotokoll. Fehlt es, kann der Kunde die Abnahme verweigern, und bei einem späteren Schaden trägt der Errichter die Beweislast, dass die Anlage bei Übergabe in Ordnung war.
Für bestehende Anlagen gilt dagegen DIN VDE 0105-100 mit der Wiederholungsprüfung. Beide Normen ergänzen sich: Die Erstprüfung liefert die Referenzwerte, mit denen spätere Wiederholungsprüfungen verglichen werden.
Die drei Schritte: Besichtigen, Erproben, Messen
Die Erstprüfung besteht aus drei Teilen in fester Reihenfolge. Das Besichtigen findet vor der Inbetriebnahme im spannungsfreien Zustand statt und prüft, ob Betriebsmittel richtig ausgewählt, gekennzeichnet und errichtet wurden: Schutz gegen elektrischen Schlag, Leitungsquerschnitte, Brandschutz, Zugänglichkeit, Kennzeichnung der Stromkreise, Vorhandensein von Schaltplänen.
Das Erproben prüft die Funktion der Schutz- und Überwachungseinrichtungen, zum Beispiel das Auslösen von Fehlerstromschutzeinrichtungen über die Prüftaste, die Funktion von Not-Aus und Drehrichtung bei Drehstromverbrauchern. Das Messen liefert die Zahlen, die die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen belegen. Erst wenn alle drei Schritte ohne Beanstandung abgeschlossen sind, darf die Anlage in Betrieb gehen.
Welche Messungen verlangt die Norm?
Die Messungen erfolgen in einer bestimmten Reihenfolge, weil spätere Messungen die Ergebnisse früherer voraussetzen. Am Anfang steht die Durchgängigkeit der Schutzleiter und des Potentialausgleichs, denn ohne wirksamen Schutzleiter sind alle weiteren Schutzmaßnahmen wirkungslos. Dann folgt der Isolationswiderstand der Anlage, gemessen mit Prüfgleichspannung zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter.
Anschließend wird die Schutzmaßnahme durch automatische Abschaltung nachgewiesen: Messung der Schleifenimpedanz und des Netzinnenwiderstands, Prüfung der Fehlerstromschutzeinrichtungen mit Auslösestrom und Auslösezeit sowie Kontrolle, dass die Abschaltbedingungen für die eingesetzten Überstromschutzeinrichtungen eingehalten werden. Je nach Anlage kommen Drehfeldprüfung, Spannungsfallmessung und die Prüfung zusätzlicher Schutzmaßnahmen hinzu.
- Durchgängigkeit der Schutzleiter, Hauptpotentialausgleich, zusätzlicher Potentialausgleich
- Isolationswiderstand der Anlage je Stromkreis
- Schleifenimpedanz und Netzinnenwiderstand, Abschaltbedingungen
- Fehlerstromschutzeinrichtungen: Auslösestrom, Auslösezeit, Berührungsspannung
- Drehfeld, Spannungsfall und Polarität nach Bedarf
- Funktionsprüfung der Schaltgeräte und Schutzeinrichtungen
Das Prüfprotokoll nach VDE 0100-600
Die Norm fordert einen Prüfbericht, der die geprüfte Anlage identifiziert und die Ergebnisse von Besichtigung, Erprobung und Messung dokumentiert. In der Praxis haben sich die Formulare des ZVEH und der Landesinnungsverbände durchgesetzt: ein Deckblatt mit Anlagendaten, Netzform und Schutzmaßnahme, ein Messprotokoll je Verteilung mit allen Stromkreisen und Messwerten, eine Liste der Besichtigungspunkte und die Unterschrift des Prüfers.
Wichtig ist die Vollständigkeit: Jeder Stromkreis braucht Bezeichnung, Leitungstyp und Querschnitt, Überstromschutzeinrichtung mit Nennstrom und Charakteristik, gegebenenfalls die zugeordnete Fehlerstromschutzeinrichtung sowie die Messwerte für Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz. Die verwendeten Messgeräte werden mit Typ und Kalibrierstand genannt. Das Protokoll wird vom Prüfer unterschrieben und dem Auftraggeber übergeben, eine Kopie bleibt beim Errichter.
Mit dem Modul Elektro-Prüfung in Zunftheld erfasst du die Anlage als Prüfobjekt, arbeitest die Prüfung als geführte Vorlage mit Besichtigungspunkten und Messfeldern ab, dokumentierst Messwerte je Stromkreis gegen die hinterlegten Grenzwerte, ergänzt Fotos der Verteilung und lässt den Auftraggeber direkt auf dem Gerät gegenzeichnen. Das Protokoll wird als PDF erzeugt, dem Auftrag zugeordnet und liegt damit auch für die spätere Wiederholungsprüfung als Referenz bereit.
- Anlagendaten: Objekt, Auftraggeber, Netzform, Schutzmaßnahme, Verteilung
- Je Stromkreis: Bezeichnung, Leitung, Schutzorgan, RCD, Messwerte
- Besichtigungspunkte mit Ergebnis
- Messgeräte mit Kalibrierstand
- Prüfer, Datum, Unterschrift, Gegenzeichnung des Auftraggebers
Erstprüfung und Wiederholungsprüfung im Vergleich
Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 ist einmalig und umfassend, sie bestätigt die normgerechte Errichtung. Die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 findet in festgelegten Abständen statt und prüft, ob die Anlage weiterhin sicher ist. Sie ist in der Regel weniger umfangreich, weil sie auf den Werten der Erstprüfung aufsetzt und Veränderungen erkennen soll: gestiegene Schleifenimpedanz durch lose Klemmen, gesunkener Isolationswiderstand durch Feuchtigkeit, träge gewordene Fehlerstromschutzeinrichtungen.
Für Elektrobetriebe folgt daraus: Wer die Erstprüfung sauber dokumentiert und die Protokolle digital vorhält, hat bei der Wiederholungsprüfung die Referenzwerte sofort zur Hand und kann Trends je Stromkreis erkennen. Gewerbekunden müssen die Wiederholungsprüfung ohnehin nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen, im Regelfall alle vier Jahre. Das Erstprüfprotokoll ist damit der Einstieg in ein wiederkehrendes Prüfgeschäft.
Praxisbeispiel
Beispiel: Erstprüfung nach Umbau einer Bäckerei
Ein Elektrobetrieb erneuert in einer Bäckerei die Hauptverteilung und errichtet acht neue Stromkreise für Backöfen, Kühlräume und die Verkaufstheke. Vor der Inbetriebnahme führt der Meister die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 durch: Besichtigung der Verteilung und der Leitungsführung in den Feuchträumen, Erproben der Fehlerstromschutzeinrichtungen und der Not-Aus-Schaltung für die Öfen, dann die Messreihe je Stromkreis.
Beim Stromkreis für den Kühlraum liegt der Isolationswiderstand deutlich unter den anderen Werten. Die Ursache ist eine gequetschte Leitung in der Durchführung, die noch vor Inbetriebnahme ersetzt wird, danach ist der Wert unauffällig. Das Prüfprotokoll enthält alle acht Stromkreise mit Messwerten, den behobenen Mangel mit Foto und die Unterschrift des Bäckereiinhabers auf dem Tablet. Der Betrieb legt gleichzeitig den Termin für die erste Wiederholungsprüfung in einem Jahr an, weil die Bäckerei als Betriebsstätte mit besonderen Bedingungen gilt.
Häufige Fragen
Wann ist eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 erforderlich?
Bei jeder neu errichteten Anlage sowie bei Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen vor der Inbetriebnahme. Dazu zählen auch scheinbar kleine Arbeiten wie ein neuer Stromkreis für eine Wallbox oder der Austausch einer Verteilung. Der geänderte Teil wird geprüft, und es wird sichergestellt, dass die Änderung die bestehende Anlage nicht beeinträchtigt.
Wer darf die Erstprüfung durchführen?
Eine Elektrofachkraft, die mit der Prüfung vertraut ist und über geeignete, kalibrierte Messgeräte verfügt. In der Praxis ist das der errichtende Elektrobetrieb selbst, verantwortet durch den Meister oder die verantwortliche Elektrofachkraft. Die Prüfung darf nicht an elektrotechnisch unterwiesene Personen delegiert werden.
Ist das Prüfprotokoll Pflicht?
Ja. DIN VDE 0100-600 fordert einen Prüfbericht mit den Ergebnissen von Besichtigung, Erprobung und Messung. Ohne Protokoll kann der Errichter die normgerechte Ausführung nicht nachweisen, der Kunde kann die Abnahme verweigern, und im Schadensfall kehrt sich die Beweislast zulasten des Betriebs um.
Was ist der Unterschied zwischen VDE 0100-600 und VDE 0105-100?
DIN VDE 0100-600 regelt die Erstprüfung neuer oder geänderter Anlagen vor der Inbetriebnahme. DIN VDE 0105-100 regelt den Betrieb elektrischer Anlagen und damit die Wiederholungsprüfung bestehender Anlagen in festgelegten Abständen. Die Wiederholungsprüfung baut auf den Werten der Erstprüfung auf.
Wie lange sollte das Erstprüfprotokoll aufbewahrt werden?
Für die gesamte Lebensdauer der Anlage. Es dient als Referenz für alle Wiederholungsprüfungen und als Nachweis der normgerechten Errichtung bei Gewährleistungsfragen. Bei Bauwerken beträgt allein die Gewährleistungsfrist nach BGB fünf Jahre, das Protokoll sollte also mindestens so lange auffindbar sein.
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